Landeshauptstadt Magdeburg Der Oberbürgermeister Magdeburg, 15.09.14 Niederschrift Sitzung - SR/003(VI)/14 Gremium Stadtrat Wochentag, Datum Ort Beginn Ende Donnerstag, Ratssaal 14:00Uhr 19:55Uhr 04.09.2014 Tagesordnung: Öffentliche Sitzung 1 Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung sowie der Beschlussfähigkeit 2 Durchführung feststellender Beschlüsse - Besetzung von Ausschüssen und Gremien des Stadtrates 3 Bestätigung der Tagesordnung 4 Bestätigung der Beschlussprotokolle der 001./002.(VI) Sitzungen des Stadtrates am 10./14.07.2014 - öffentlicher Teil T0153/14 5 Bekanntgabe der von den beschließenden Ausschüssen und sonst in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse T0162/14 6 Beschlussfassung durch den Stadtrat 6.1 Reisedelegation nach Le Havre vom 30.10. bis 01.11.2014 BE: Oberbürgermeister DS0272/14 2 6.2 Bestätigung der Wahl der Ortsbürgermeister von Beyendorf/Sohlen, Pechau und Randau/Calenberge gemäß § 85 Abs. 1 KVG LSA BE: Oberbürgermeister DS0271/14 6.2.1 Bestätigung der Wahl der Ortsbürgermeister von Beyendorf/Sohlen, Pechau und Randau/Calenberge gemäß § 85 Abs. 1 KVG LSA Ortschaftsrat Beyendorf-Sohlen DS0271/14/1 6.2.2 Bestätigung der Wahl der Ortsbürgermeister von Beyendorf/Sohlen, Pechau und Randau/Calenberge gemäß § 85 Abs. 1 KVG LSA Oberbürgermeister DS0271/14/2 6.3 Gültigkeit der Ortschaftsratswahlen DS0264/14 BE: Beigeordneter für Kommunales, Umwelt und Allgemeine Verwaltung 6.4 Zweite Änderungssatzung zur Hauptsatzung, Annahme von DS0298/14 Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gemäß § 99 Abs. 6 KVG BE: Beigeordneter für Kommunales, Umwelt und Allgemeine Verwaltung 6.5 Jahresabschluss 2013 der GWM Gesellschaft für Wirtschaftsservice Magdeburg mbH BE: Beigeordneter für Finanzen und Vermögen DS0209/14 6.6 Jahresabschluss 2013 der AQB Gemeinnützige Gesellschaft für Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung mbH (AQB) BE: Beigeordneter für Finanzen und Vermögen DS0223/14 6.7 Entlastung des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Magdeburg BE: Beigeordneter für Finanzen und Vermögen DS0290/14 6.8 Bestellung des Beschäftigtenvertreters und dessen Vertreters für den Betriebsausschuss des Konservatoriums Georg Philipp Telemann. BE: Bürgermeister DS0238/14 6.9 Neubesetzung des Örtlichen Beirates des Jobcenters Landeshauptstadt Magdeburg BE: Beigeordneter für Soziales, Jugend und Gesundheit DS0327/14 6.9.1 Neubesetzung des Örtlichen Beirates des Jobcenters Landeshauptstadt Magdeburg Fraktion CDU/FDP/BfM und SPD-Stadtratsfraktion 6.10 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 242-1A "Elbebahnhof/ südliches Stadtzentrum" im Teilbereich und Auslegung des Entwurfs BE: Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr DS0094/14 6.11 Satzung des Bebauungsplanes Nr. 402-4 "Östlich Emanuel-LarischWeg" BE: Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr DS0103/14 DS0327/14/1 3 6.12 Nichteinleitung Satzungsverfahren vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 257-1.1 "Am Puppendorfer Weg / Berliner Chaussee" BE: Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr DS0105/14 6.13 Zwischenabwägung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 487-1.1 "Pflanzen-Richter" BE: Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr DS0114/14 6.14 Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum vorhabenbezogenen BPlan Nr. 487-1.1 "Pflanzen-Richter" BE: Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr DS0115/14 6.15 Widmung von Verkehrsflächen im B-Plan-Gebiet 460-1 "Wasserwerk Buckau" zu Gemeindestraßen, 39104 BE: Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr DS0134/14 6.16 Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 229-7 "Olvenstedter Grund" BE: Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr DS0138/14 6.17 Einziehung eines Teilstücks des Bruno-Taut-Rings, 39130 BE: Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr DS0163/14 6.18 Zwischenabwägung zum Bebauungsplan Nr. 349-4 "Osterweddinger Straße 30" BE: Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr DS0164/14 6.19 Verfahrensänderung, Änderung des Geltungsbereiches und öffentliche Auslegung des Entwurfs zum B-Plan Nr. 349-4 "Osterweddinger Straße 30" BE: Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr DS0165/14 6.20 Städtebaulicher Entwurf zur Neuordnung Heumarkt BE: Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr DS0173/14 6.20.1 Städtebaulicher Entwurf zur Neuordnung Heumarkt Ausschuss StBV 6.21 Einleitung und Auslegung der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Landeshauptstadt Magdeburg "Gewerbegebiet Sudenburger Wuhne" BE: Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr DS0185/14 6.21.1 Einleitung und Auslegung der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Landeshauptstadt Magdeburg "Gewerbegebiet Sudenburger Wuhne" Ausschuss UwE DS0185/14/1 6.21.2 Einleitung und Auslegung der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Landeshauptstadt Magdeburg "Gewerbegebiet Sudenburger Wuhne" SPD-Stadtratsfraktion DS0185/14/1/1 DS0173/14/1 4 6.22 Aufhebung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes"Schwaneberger Weg" und Einleitung der 17. Änderung "Westerhüsen West" BE: Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr DS0208/14 6.22.1 Aufhebung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes"Schwaneberger Weg" und Einleitung der 17. Änderung "Westerhüsen West" Ausschuss StBV DS0208/14/1 6.23 Zwischenabwägung zum Bebauungsplan Nr. 174-3 "Agnetenstraße" BE: Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr DS0520/13 6.24 Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum B-Plan Nr. 174-3 "Agnetenstraße" BE: Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr DS0521/13 7 Beschlussfassung durch den Stadtrat - Anträge 7.1 Lärmschutz am Verkehrslandeplatz Magdeburg Fraktion Bündnis 90/Die Grünen WV v. 23.01.2014 7.1.1 Lärmschutz am Verkehrslandeplatz Magdeburg Fraktion DIE LINKE/Tierschutzpartei (V. Wahlperiode) 7.1.2 Lärmschutz am Verkehrslandeplatz Magdeburg S0079/14 7.2 Spielplatz für Cracauer Stadtteilzentrum Fraktion CDU/BfM (V. Wahlperiode) WV v. 20.02.2014 A0026/14 7.2.1 Spielplatz für Cracauer Stadtteilzentrum Fraktion CDU/FDP/BfM A0026/14/1 7.2.2 Spielplatz für Cracauer Stadtteilzentrum Fraktion Bündnis 90/Die Grünen A0026/14/2 7.2.3 Spielplatz für Cracauer Stadtteilzentrum S0050/14 7.3 Allen Jugendlichen nach erfolgreichem Schulabschluss eine A0041/14 Chance geben Fraktion DIE LINKE/Menschenrecht, Tier und Naturschutzpartei (V. Wahlperiode) WV v. 20.03.2014 7.3.1 Allen Jugendlichen nach erfolgreichem Schulabschluss eine Chance geben A0002/14 A0002/14/1 S0086/14 5 7.4 Magdeburger Bürgerbüros für die Zukunft wappnen Fraktion DIE LINKE/Tierschutzpartei (V. Wahlperiode) WV v. 24.04.2014 A0076/14 7.4.1 Magdeburger Bürgerbüros für die Zukunft wappnen Ausschuss KRB A0076/14/1 7.4.2 Magdeburger BürgerBüros für die Zukunft wappnen S0120/14 7.5 Aufwertung – Naherholungsgebiet Barleber See SR Müller - Fraktion DIE LINKE/Tierschutzpartei SR Dr. Kutschmann - Fraktion CDU/BfM (V. Wahlperiode) WV v. 24.04.2014 A0077/14 7.5.1 Aufwertung - Naherholungsgebiet Barleber See Fraktion CDU/FDP/BfM A0077/14/1 7.5.2 Aufwertung – Naherholungsgebiet Barleber See S0171/14 Neuanträge 7.6 Anbahnung einer Städtepartnerschaft mit dem britischen Winchester (England) Fraktion DIE LINKE/Gartenpartei A0121/14 7.7 Geschwindigkeitsreduzierung vor der Grundschule Nordwest SPD-Stadtratsfraktion A0125/14 7.8 Vorblinkanlage Hugo-Junkers-Allee Fraktion CDU/FDP/BfM A0136/14 7.9 Denkmalschutzkonzept Fraktion Bündnis 90/Die Grünen A0133/14 7.9.1 Denkmalschutzkonzept Fraktion CDU/FDP/BfM 7.10 Aufwertung Landschaftsbild Fraktion Bündnis 90/Die Grünen A0141/14 7.11 Zugang zum Volkspark Westerhüsen Fraktion Bündnis 90/Die Grünen A0131/14 7.12 Öffentliche Toilette im Glacis-Park Fraktion DIE LINKE/Gartenpartei A0123/14 7.13 Prüfung der Einrichtung einer Lichtsignalanlage Fraktion DIE LINKE/Gartenpartei A0124/14 A0133/14/1 6 7.14 Erhöhung der Verkehrssicherheit für Fußgänger an der Straße Alt Salbke SPD-Stadtratsfraktion A0126/14 7.15 Bewerbung um das Siegel „Kinderfreundliche Kommune“ SR Müller, Fraktion DIE LINKE/Gartenpartei A0132/14 7.15.1 Bewerbung um das Siegel „Kinderfreundliche Kommune„ Fraktion DIE LINKE/Gartenpartei A0132/14/1 7.16 Überprüfung auf Stasi-Mitarbeit Fraktionen CDU/FDP/BfM, SPD und Bündnis 90/Die Grünen A0135/14 7.17 Geologisches Modell Magdeburger Untergrund Fraktion CDU/FDP/BfM A0137/14 7.18 Querung Adelheidring Fraktion CDU/FDP/BfM A0139/14 7.19 Fehler bei der Erstellung von Beitragsbescheiden für die Kinderbetreuung aufklären Fraktion DIE LINKE/Gartenpartei A0134/14 7.20 Hochwasserschutz mit maximalem Erhalt der Werder-Linden Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Fraktion DIE LINKE/Gartenpartei A0138/14 7.21 Freihandelsabkommen TTIP und CETA stoppen - Kommunale Daseinsvorsorge schützen Fraktion DIE LINKE/Gartenpartei A0140/14 7.21.1 Freihandelsabkommen TTIP und CETA stoppen - Kommunale Daseinsvorsorge schützen SPD-Stadtratsfraktion A0140/14/1 7.22 Projektbeteiligung „Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus“ SPD-Stadtratsfraktion 8 Einwohnerfragestunde Gemäß § 28 KVG LSA i.V. mit § 14 der Hauptsatzung der LH Magdeburg führt der Stadtrat zwischen 17.00 Uhr und 17.30 Uhr eine Einwohnerfragestunde durch. 9 Anfragen und Anregungen an die Verwaltung 9.1 Kosmos-Promenade SR Schindehütte und SR`n Zimmer F0156/14 9.2 Pflege von Entwässerungsgräben am Buckauer Wasserwerk SR´n Steinmetz F0155/14 A0142/14 7 9.3 Kürzungen der FAG-Landeszuweisungen und ihre Folgen SR Köpp F0140/14 9.4 Schulgebäude der Grundschule Fermersleben SR Meister F0141/14 9.5 Fehlende Zulassung des Flugzeuges Antonow 28 SR Wendenkampf F0153/14 9.6 Wohnblock am Westring 34 SR Jannack F0143/14 9.7 Radwege in Magdeburg SR Gedlich F0152/14 9.8 Räumlichkeiten für Umsonstladen SR Assmann F0150/14 9.9 Weg zwischen Welsleber und Gothaer Straße SR Meister F0142/14 9.10 Geländehöhen SR Canehl F0139/14 9.11 Übernahme von Sollzins-Zahlungen SR Zander F0145/14 9.12 Mitbestimmung nach Betriebsverfassungsgesetz auch bei ENERCON in Magdeburg? SR Theile und SR Müller F0146/14 9.13 Zustand der Wege und Flächen im sog. „Mariannenviertel“ SR Jannack F0147/14 9.14 Umrüstung von Natriumdampflampen auf LED-Leuchten am MDer Ring SR Müller F0144/14 9.15 Konkretisierung Machbarkeit eines Gymnasiumneubaus/ Neubau einer IGS am Breiten Weg Südabschnitt SR Theile F0148/14 9.16 Umgang der LH Magdeburg mit Kündigungen von Nutzungsverträgen für Kleingärten trotz vorhandener Nachmieter SR Zander F0149/14 9.17 Veranstaltung Domplatz SR Hoffmann F0151/14 10 Eilentscheidungen des Oberbürgermeisters gemäß § 65 Abs. 4 KVG LSA 8 10.1 Eilentscheidung gemäß § 65 Abs. 4 Kommunalverfassungsgesetz KVG LSA I0219/14 11 Informationsvorlagen 11.1 Prüfung eines Schulneubaus im B-Planbereich Breiter Weg Südabschnitt/Danzstraße I0189/14 11.2 Verlauf und wesentliche Ergebnisse der Einwohnerversammlung für die Stadtteile Rothensee/Barleber See/Gewerbegebiet Nord und Industriehafen I0202/14 11.3 Fairtrade Stadt Magdeburg (Beschluss Nr. 1556-56(V)12) I0179/14 11.4 Umsetzung Grundsatzbeschluss Energie- und Klimaschutzprogramm der Landeshauptstadt Magdeburg 20132015 (Beschluss-Nr. 1737-62(V)13) I0187/14 11.5 Ergänzung zur S 0086/14 aufgrund des A 0041/14 (Allen Jugendlichen nach erfolgreichem Schulabschluss eine Chance geben) I0245/14 11.6 Zwischeninformation zur Konzepterarbeitung Aufwertung Sohlener Park am SKZ Beyendorf-Sohlen I0177/14 11.7 Ampelschaltung Halberstädter Str./Südring I0180/14 11.8 Zwischeninformation zur "Aktualisierung des Betriebs- und Havariekonzeptes für den Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) Magdeburg" I0182/14 11.9 Zusammenlegung und Verkleinerung der drei Bauhöfe (DS0108/13/22) I0186/14 11.10 Information zum Antrag A0011/14 "Flächentausch bzw. Ankauf" I0191/14 11.11 Prioritätenliste Fuß- und Radwegsanierung I0197/14 11.12 Schaffung weiterer Sitzmöglichkeiten am Allee-Center I0209/14 9 11.13 Einrichtung eines Zebrastreifens in der Pablo-Neruda-Straße in Höhe der Grundschule Klosterwuhne I0222/14 11.14 Fußgängerüberwege an der Großen Diesdorfer Straße I0181/14 Nichtöffentliche Sitzung 12 Bestätigung des Beschlussprotokolls der 001.(VI) Sitzung des Stadtrates am 10.07.2014 - nichtöffentlicher Teil T0154/14 13 Anfragen und Anregungen an die Verwaltung 14 Beschlussfassung durch den Stadtrat 14.1 Personalangelegenheit DS0110/14 BE: Beigeordneter für Kommunales, Umwelt und Allgemeine Verwaltung 14.2 Personalangelegenheit DS0303/14 BE: Beigeordneter für Kommunales, Umwelt und Allgemeine Verwaltung 14.3 Gewerbesteuerzerlegung BE: Beigeordneter für Finanzen und Vermögen 15 Informationsvorlagen 15.1 Übernahme von Auszubildenden und StadtsekretärAnwärtern/innen der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt ab 2014 I0134/14 15.2 Festungsanlage Maybachstraße I0167/14 DS0216/14 10 Öffentliche Sitzung 1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung sowie der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende des Stadtrates Herr Schumann eröffnet die 3.(VI) Sitzung und begrüßt die anwesenden Stadträte, Gäste, Mitarbeiter der Verwaltung und Medienvertreter. Er stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit fest. Soll 56 Stadträtinnen/Stadträte Oberbürgermeister 1 zu Beginn anwesend 39 “ “ maximal anwesend 51 “ “ 6 “ “ entschuldigt 2. Durchführung feststellender Beschlüsse - Besetzung von Ausschüssen und Gremien des Stadtrates Der Vorsitzende des Stadtrates Herr Schumann verliest ein Schreiben der Stadträtin Loskant vom 13.08.14, in dem sie ihr Ausscheiden aus der AfD-Fraktion erklärt. Stadträtin Loskant wird zukünftig als fraktionslose Stadträtin im Stadtrat sitzen. Damit ist nach § 44 Kommunalverfassungsgesetz LSA die Mindestmitgliederzahl von drei Mitgliedern durch die AfD-Fraktion nicht mehr gegeben und der Fraktionsstatus ist verloren gegangen. Daraus resultierend werden folgende feststellende Beschlüsse gefasst: Der Stadtrat nimmt zustimmend zur Kenntnis: Beschluss-Nr. 035-003(VI)14 Stadtrat Buller, AfD, scheidet aus dem Ausschuss VW aus. Neues Mitglied im VW wird Stadtrat Tom Assmann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) 11 Stadtrat Buller scheidet aus dem Ausschuss FG aus. Neues Mitglied im Ausschuss FG wird Stadtrat Denny Hitzeroth (SPD-Stadtratsfraktion) Stadtrat Fischer, AfD, scheidet aus dem Ausschuss StBV aus. Neues Mitglied im Ausschuss StBV wird durch die Fraktion DIE LINKE/Gartenpartei noch benannt. Stadträtin Loskant scheidet aus dem Ausschuss VG aus. Neues Mitglied im Ausschuss VG wird Stadträtin Steffi Meyer (SPD-Stadtratsfraktion) Als sachkundiger Einwohner in den Ausschuss BSS wird auf Vorschlag der SPDStadtratsfraktion Herr Rainer Löhr berufen. Stadtrat Buller, AfD, wird als beratendes Mitglied des Ausschusses RWB abberufen. Auf Antrag der Fraktion DIE LINKE/Gartenpartei nimmt der Stadtrat durch feststellenden Beschluss zustimmend zur Kenntnis: Beschluss-Nr. 036-003(VI)14 Nachfolgende Gremien werden wie folgt besetzt: Magdeburger Hafen GmbH – Aufsichtsrat Stadtrat Oliver Müller Wohnen und Pflegen gGmbH – Aufsichtsrat bisher: Stadtrat Oliver Müller künftig: Stadträtin Helga Boeck Wohnen und Pflegen gGmbH – Gesellschafterversammlung: künftig: Stadtrat Oliver Müller künftig: Stadträtin Andrea Nowotny Zoologischer Garten gGmbH – Aufsichtsrat bisher: Stadträtin Helga Boeck Auf Antrag der SPD-Stadtratsfraktion nimmt der Stadtrat durch feststellenden Beschluss zustimmend zur Kenntnis: Beschluss-Nr. 037-003(VI)14 Im Ausschuss VW wird anstelle von Stadträtin Beate Wübbenhorst zukünftig Stadtrat Jens Hitzeroth mitarbeiten. 12 3. Bestätigung der Tagesordnung Hinweise Der TOP 6.3 – DS 0264/14 wird vor dem TOP 6.2 – DS0271/14 beraten. Der TOP 7.3 – A0041/14 wird im Zusammenhang mit TOP 11.5 – I0245/14 behandelt. Zum TOP 11.1 – I0189/14 wird seitens der Fraktion DIE LINKE/Gartenpartei Redebedarf angemeldet. Zu den TOP 11.3 – I0179/14, 11.8 – I0182/14, 11.11 – I0197/14 und 11.14 – I0181/14 wurde seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Redebedarf angemeldet. Zum TOP 11.11 – I0197/14 wird seitens der SPD-Stadtratsfraktion Redebedarf angemeldet. Die Nichtöffentlichkeit der Sitzung wird um 18.15 Uhr hergestellt. Der Antrag des Stadtrates Canehl, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, zur Aufnahme des Antrages A0120/14 auf die heutige Tagesordnung findet keine 2/3 Mehrheit und wird vom Stadtrat abgelehnt. Die Tagesordnung der 3.(VI) Sitzung des Stadtrates am 04.09.14 wird mehrheitlich, bei 10 Gegenstimmen und 6 Enthaltungen bestätigt. 4. Bestätigung der Beschlussprotokolle der 001./002.(VI) Sitzungen des Stadtrates am 10./14.07.2014 - öffentlicher Teil T0153/14 Redaktionelle Änderung der Verwaltung: Auf der Seite 28 ist unter TOP 11.9 einzufügen Beschluss-Nr. 017-1(V)14 Gemäß § 8 Abs. 3 des EigBG des Landes Sachsen-Anhalt bestellt der Stadtrat auf Vorschlag des Personalrates des Eigenbetriebes Stadtgarten und Friedhöfe Magdeburg 13 Herrn Ralf Blitz und Herrn Hartmut Beyer als Beschäftigtenvertreter des Betriebsausschusses Stadtgarten und Friedhöfe Magdeburg. Redaktionelle Änderung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Auf der Seite 20 muss es unter Gesundheits- und Sozialausschuss bei den sachkundigen Einwohnern richtig heißen: Ruth Krohn Auf der Seite 33 ist der 3. Absatz wie folgt zu ergänzen: Weiterhin verweist er auf die seniorenpolitischen Leitlinien der Stadt und darauf, dass diese „ambulant vor stationär“ diktieren. Auf der Seite 37 muss es im 7. Absatz richtig heißen: Mit der Beschlussfassung zum Änderungsantrag DS0126/14/4 der SPD-Stadtratsfraktion hat…. Auf der Seite 39 wird der 1. Satz unter TOP 15.6 wie folgt neu formuliert: Stadtrat Westphal, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, macht in seinen Ausführungen deutlich, dass er die Beteiligung des Seniorenbeirates vermisst. Das redaktionell geänderte Beschlussprotokoll der 001.(VI) Sitzung des Stadtrates am 10.07.14 – öffentlicher Teil – wird einstimmig bestätigt. Das unveränderte Beschlussprotokoll der 002.(VI) Sitzung des Stadtrates am 14.07.14 – öffentlicher Teil – wird einstimmig bestätigt. 5. Bekanntgabe der von den beschließenden Ausschüssen und sonst in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse Hierzu liegt eine Information vor. Persönliche Erklärung des Stadtrates Buller, AfD Stadtrat Buller, AfD, gibt eine persönliche Erklärung ab. (Anlage 1) T0162/14 14 6. Beschlussfassung durch den Stadtrat 6.1. Reisedelegation nach Le Havre vom 30.10. bis 01.11.2014 DS0272/14 BE: Oberbürgermeister Bezüglich der geäußerten Kritik des Stadtrates Westphal, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass über seine Teilnahme an der Reisedelegation nach Le Havre trotz gegebener Spendengelder für die Gestaltung der Kugeln abgestimmt werden muss, stellt der Oberbürgermeister Herr Dr. Trümper klar, dass es sich hierbei um einen formalen Akt handelt und ein Beschluss des Stadtrates notwendig ist. Der Stadtrat beschließt einstimmig: Beschluss-Nr. 038-001(VI)14 Der Stadtrat beschließt aus Anlass der Einweihung der Halbkugelplastiken in der Partnerstadt Le Havre 5 Stadträte (je 1 Vertreter pro Fraktion) zu entsenden: Stadtrat Chris Scheunchen Stadtrat Alfred Westphal Stadtrat Bernd Reppin Stadträtin Beate Wübbenhorst 6.3. Gültigkeit der Ortschaftsratswahlen DS0264/14 BE: Beigeordneter für Kommunales, Umwelt und Allgemeine Verwaltung Der Stadtrat beschließt einstimmig: Beschluss-Nr. 039-003(VI)14 Es liegen keine Einwendungen gegen die Ortschaftsratswahlen in Randau-Calenberge, Beyendorf-Sohlen und Pechau als Bestandteil der Kommunalwahl vom 25. Mai 2014 vor, die Wahl ist gültig. 15 6.2. Bestätigung der Wahl der Ortsbürgermeister von Beyendorf/Sohlen, Pechau und Randau/Calenberge gemäß § 85 Abs. 1 KVG LSA DS0271/14 BE: Oberbürgermeister Hierzu liegt der Änderungsantrag DS0271/14/1 des Ortschaftsrates Beyendorf-Sohlen und der Änderungsantrag DS0271/14/2 des Oberbürgermeisters vor. Der Vorsitzende des Stadtrates Herr Schumann stellt den Änderungsantrag DS0271/14/2 des Oberbürgermeisters als weitergehenden zur Abstimmung. Gemäß Änderungsantrag DS0271/14/2 des Oberbürgermeisters beschließt der Stadtrat einstimmig: Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert: Der Stadtrat bestätigt die Wahl des Ortsbürgermeisters von Beyendorf-Sohlen, Herrn Siegfried Geue, und seiner beiden Stellvertreter Frau Birgit Steinmetz und Herrn Jürgen Tiedge, des Ortsbürgermeisters von Pechau, Herrn Bernd Dommning und seines Stellvertreters Herrn Michael Dömeland und des Ortsbürgermeisters von Randau-Calenberge, Herrn Günther Kräuter und seines Stellvertreters Herrn Michael Kaufholz gemäß § 85 Abs. 1 Satz 2 des Kommunalverfassungsgesetz -KVG LSA. Mit der Beschlussfassung zum Änderungsantrag DS0271/14/2 des Oberbürgermeisters hat sich eine Beschlussfassung zum Änderungsantrag DS0271/14/1 des Ortschaftsrates BeyendorfSohlen erübrigt. Der Stadtrat beschließt unter Beachtung des Änderungsantrages DS0271/14/2 des Oberbürgermeisters einstimmig: Beschluss-Nr. 040-003(VI)14 Der Stadtrat bestätigt die Wahl des Ortsbürgermeisters von Beyendorf-Sohlen, Herrn Siegfried Geue, und seiner beiden Stellvertreter Frau Birgit Steinmetz und Herrn Jürgen Tiedge, des Ortsbürgermeisters von Pechau, Herrn Bernd Dommning und seines Stellvertreters Herrn Michael Dömeland und des Ortsbürgermeisters von Randau-Calenberge, Herrn Günther Kräuter und seines Stellvertreters Herrn Michael Kaufholz gemäß § 85 Abs. 1 Satz 2 des Kommunalverfassungsgesetz -KVG LSA. 16 6.4. Zweite Änderungssatzung zur Hauptsatzung, Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gemäß § 99 Abs. 6 KVG DS0298/14 BE: Beigeordneter für Kommunales, Umwelt und Allgemeine Verwaltung Der Stadtrat beschließt mit 43 Ja-, 0 Neinstimmen und 3 Enthaltungen: Beschluss-Nr. 041-003(VI)14 1. Der Stadtrat beschließt die Zweite Änderungssatzung zur Hauptsatzung vom 11. Juli 2007 gemäß beiliegender Anlage. 2. Bis zum Inkrafttreten dieser Hauptsatzungsänderung wird der Oberbürgermeister ermächtigt, Eilentscheidungen zu treffen und Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen bis zu einem Betrag von 10000 € im Einzelfall in Empfang zu nehmen oder zu vermitteln. 3. Der Oberbürgermeister weist dem Stadtrat nach Inkrafttreten dieser Hauptsatzungsänderung die zwischenzeitlich vereinnahmten Zuwendungen in einer gesonderten Drucksache zur Bestätigung nach. 6.5. Jahresabschluss 2013 der GWM Gesellschaft für Wirtschaftsservice Magdeburg mbH DS0209/14 BE: Beigeordneter für Finanzen und Vermögen Der Ausschuss FG empfiehlt die Beschlussfassung. Der Stadtrat beschließt einstimmig: Beschluss-Nr. 041-003(VI)14 1. Der Stadtrat nimmt den vom Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Herrn Georg-Rainer Rätze geprüften und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschluss 2013 der GWM Gesellschaft für Wirtschaftsservice Magdeburg mbH (GWM) zur Kenntnis. 2. Die Gesellschaftervertreter der GWM werden angewiesen: 17 - den Jahresabschluss 2013 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 5.633.843,17 EUR und einem Jahresüberschuss in Höhe von 6.193,79 EUR festzustellen, - den Jahresüberschuss in Höhe von 6.193,79 EUR mit dem Verlustvortrag in Höhe von 924.522,99 EUR zu verrechnen und den daraus resultierenden Verlustvortrag in Höhe von 918.329,20 EUR auf neue Rechnung vorzutragen, - den Beirat für das Geschäftsjahr 2013 zu entlasten, - den Geschäftsführern, Herrn Nitsche und Herrn Tyszkiewicz, für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen, - für das Geschäftsjahr 2014 den Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Herrn Georg-Rainer Rätze zum Abschlussprüfer zu bestellen. 6.6. Jahresabschluss 2013 der AQB Gemeinnützige Gesellschaft für Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung mbH (AQB) DS0223/14 BE: Beigeordneter für Finanzen und Vermögen Der Ausschuss FG empfiehlt die Beschlussfassung. Der Stadtrat beschließt einstimmig: Beschluss-Nr. 043-003(VI)14 1. Der Stadtrat nimmt den von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC AG, geprüften und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschluss 2013 der AQB zur Kenntnis. 2. Die Gesellschaftervertreter werden angewiesen: - den Jahresabschluss 2013 mit einer Bilanzsumme von 2.023.631,38 EUR und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.104.513,46 EUR festzustellen, - den Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.104.513,46 EUR mit den von der Landeshauptstadt Magdeburg geleisteten Zuschüssen in Höhe von 1.496.200,00 EUR zu verrechnen, - die Rückführung der nicht verrechneten Zuschüsse der Landeshauptstadt Magdeburg in Höhe von 391.686,54 EUR an den städtischen Haushalt zu beschließen, - der Geschäftsführerin, Frau Alexandra Rießler, sowie dem Verwaltungsrat für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen, - die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC AG zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu bestellen. 18 6.7. Entlastung des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Magdeburg DS0290/14 BE: Beigeordneter für Finanzen und Vermögen Der Stadtrat beschließt einstimmig: Beschluss-Nr. 044-003(VI)14 Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg beschließt die Entlastung des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Magdeburg für das Geschäftsjahr 2013. 6.8. Bestellung des Beschäftigtenvertreters und dessen Vertreters für den Betriebsausschuss des Konservatoriums Georg Philipp Telemann. DS0238/14 BE: Bürgermeister Der Stadtrat beschließt einstimmig: Beschluss-Nr. 045-003(VI)14 Gemäß § 8 (3) S. 1 EigBG des Landes Sachsen-Anhalt i. V. m. § 7 (2) S. 3 der Eigenbetriebssatzung des Eigenbetriebes Konservatorium Georg Philipp Telemann bestellt der Stadtrat auf Vorschlag des Personalrates des Eigenbetriebes Konservatorium Georg Philipp Telemann Herrn Bernhard Schneyer als Beschäftigtenvertreter und Herrn Dietmar Hörold als Vertreter des Beschäftigtenvertreters des Betriebsausschusses Konservatorium Georg Philipp Telemann. 19 6.9. Neubesetzung des Örtlichen Beirates des Jobcenters Landeshauptstadt Magdeburg DS0327/14 BE: Beigeordneter für Soziales, Jugend und Gesundheit Es liegt der interfraktionelle Änderungsantrag DS0327/14/1 vor. Gemäß vorliegenden interfraktionellen Änderungsantrag DS0327/14/1 beschließt der Stadtrat einstimmig: Der Beschlusstext wird wie folgt geändert: Der Stadtrat entsendet gemäß § 18d SGB II und § 11 (2) der Kooperationsvereinbarung zwischen der Agentur für Arbeit Magdeburg und der Landeshauptstadt Magdeburg zur Ausgestaltung ihrer Zusammenarbeit in einer Gemeinsamen Einrichtung Jobcenter Landeshauptstadt Magdeburg zur Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II vom 22. November 2010 die nachstehend aufgeführten fünf Stadträtinnen und Stadträte in den Örtlichen Beirat des Jobcenter Landeshauptstadt Magdeburg: - Stadtrat Daniel Kraatz (Fraktion CDU/FDP/BfM) - Stadträtin Kornelia Keune (Fraktion SPD) - Stadtrat Hugo Boeck (Fraktion DIE LINKE/Gartenpartei) - Stadtrat Tom Assmann (Fraktion Bündnis90/Die Grünen) - Stadtrat Manuel Rupsch (CDU/FDP/BfM) Der Stadtrat beschließt unter Beachtung des interfraktionellen Änderungsantrag DS0327/14/1 einstimmig: Beschluss-Nr. 046-003(VI)14 Der Stadtrat entsendet gemäß § 18d SGB II und § 11 (2) der Kooperationsvereinbarung zwischen der Agentur für Arbeit Magdeburg und der Landeshauptstadt Magdeburg zur Ausgestaltung ihrer Zusammenarbeit in einer Gemeinsamen Einrichtung Jobcenter Landeshauptstadt Magdeburg zur Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II vom 22. November 2010 die nachstehend aufgeführten fünf Stadträtinnen und Stadträte in den Örtlichen Beirat des Jobcenter Landeshauptstadt Magdeburg: - Stadtrat Daniel Kraatz (Fraktion CDU/FDP/BfM) - Stadträtin Kornelia Keune (Fraktion SPD) - Stadtrat Hugo Boeck (Fraktion DIE LINKE/Gartenpartei) - Stadtrat Tom Assmann (Fraktion Bündnis90/Die Grünen) - Stadtrat Manuel Rupsch (CDU/FDP/BfM) 20 6.10. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 242-1A "Elbebahnhof/ südliches Stadtzentrum" im Teilbereich und Auslegung des Entwurfs DS0094/14 BE: Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr Die Ausschüsse UwE und StBV empfehlen die Beschlussfassung. Der Stadtrat beschließt einstimmig: Beschluss-Nr. 047-003(VI)14 1. Der seit dem 30.06.2005 rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 242-1 1A „Elbebahnhof/ südliches Stadtzentrum“ soll gemäß § 1 Abs. 3 und 8 BauGB und § 2 Abs. 1 BauGB im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB erneut geändert werden. 2. Planungsziel der 3. Änderung ist die Umwandlung einer bisher als öffentlicher Busparkplatz festgesetzte Verkehrsfläche nördlich der Straße Zum Domfelsen in eine private Baufläche. Das von der 3. Änderung betroffene Gebiet (Flur 142, Flurstücke 10041, 10042) ist im beiliegenden Lageplan dargestellt. Im Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Magdeburg ist die betroffene Fläche als gemischte Baufläche dargestellt. Die 3.Änderung wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Gemäß § 13 Abs. 2 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltprüfung wird in Anwendung des § 13 Abs. 3 BauGB nicht durchgeführt. 3. Der Entwurf der 3. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 242-1 1A „Elbebahnhof/ südliches Stadtzentrum“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt. 4. Der Entwurf der 3. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 242-1 1A „Elbebahnhof/ südliches Stadtzentrum“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen. Die von der Änderung des B-Planes berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung beteiligt und von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt. 21 6.11. Satzung des Bebauungsplanes Nr. 402-4 "Östlich EmanuelLarisch-Weg" DS0103/14 BE: Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr Die Ausschüsse UwE und StBV empfehlen die Beschlussfassung. Der Stadtrat beschließt mit 45 Ja-, 0 Neinstimmen und 0 Enthaltungen: Beschluss-Nr. 048-003(VI)14 1. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ergab keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen. Dem Abwägungsergebnis wird zugestimmt. Die Zwischenabwägung (DS0480/13, Beschluss-Nr. 2155-73(V)14) wird bestätigt. 2. Aufgrund des § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I, S. 2414), in der zuletzt geänderten geltenden Fassung, und § 6 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 10. August 2009 (GVBl. S. 383), in der zuletzt geänderten geltenden Fassung, beschließt der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg am 04.09.2014 den Bebauungsplan Nr. 402-4 „Östlich EmanuelLarisch-Weg“, bestehend aus der Planzeichnung (Planteil A) und dem Text (Planteil B), als Satzung. 3. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 402-4 wird gebilligt. 4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Beschluss über die Satzung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. 6.12. Nichteinleitung Satzungsverfahren vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 257-1.1 "Am Puppendorfer Weg / Berliner Chaussee" DS0105/14 BE: Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr Die Ausschüsse UwE und StBV empfehlen die Beschlussfassung. Der Stadtrat beschließt einstimmig: Beschluss-Nr. 049-003(VI)14 Für die Flurstücke 30/1, 30/3, 61, 66, 67/3, 727/31, 1173/67, 1230/30, 67/4, 1231/30 und 10260 der Flur 724 östlich der Straße am Puppendorfer Weg und südlich der Berliner Chaussee liegt 22 der Antrag eines Vorhabenträgers vor, ein Satzungsverfahren zu einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 Abs. 2 BauGB einzuleiten. Die Flurstücke sind im beiliegenden Lageplan, der einen Bestandteil des Beschlusses bildet, dargestellt. Der Antrag wird abgelehnt, da das Vorhaben nicht in Übereinstimmung steht mit den Ausweisungen des Flächennutzungsplanes. 6.13. Zwischenabwägung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 487-1.1 "Pflanzen-Richter" DS0114/14 BE: Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr Die Ausschüsse UwE und StBV empfehlen die Beschlussfassung. Der Stadtrat beschließt einstimmig: Beschluss-Nr. 050-003(VI)14 1. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 487-1.1 „Pflanzen-Richter“ in den Stellungnahmen vorgebrachten Anregungen hat der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg gemäß § 1 Abs. 7 und § 3 Abs. 2 BauGB mit folgendem Ergebnis geprüft: Der Berücksichtigung von Stellungnahmen entsprechend dem Abwägungsergebnis wird zugestimmt. Die Abwägung, Anlage zur Drucksache, wird gebilligt. 2. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr beschließt vorbehaltlich der abschließenden Entscheidung des Stadtrates über die vorgebrachten Stellungnahmen (Abwägungskatalog). Zur Behandlung der Stellungnahmen ergehen folgende Einzelbeschlüsse: 2.1 Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, obere Immissionsschutzbehörde, Stellungnahme vom 08.12.13: a) Stellungnahme: Es wird empfohlen, die Fragen des Schallschutzes auf Grund der Größenordnung des Vorhabens und der damit einhergehenden Lärmemissionen bereits im Rahmen des Bauleitplanverfahrens anhand einer Schallimmissionsprognose zu prüfen, um ggf. noch Optimierungen bei der Anordnung lärmrelevanter Bereiche /z.B. Anlieferzone, Kundenparkplätze) vornehmen zu können. b) Abwägung: 23 Seitens der unteren Immissionsschutzbehörde, die für das nachfolgende Baugenehmigungsverfahren zuständig sein wird, wurde im Rahmen des ebenfalls erfolgten Beteiligungsverfahrens kein Erfordernis von Schallschutzuntersuchungen gesehen. Aus Sicht der unteren Immissionsschutzbehörde führt die Erweiterung zu keinen zusätzlichen Emissionen. Die ggf. erforderlichen Auswirkungen sollen erst im nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren untersucht werden. Beschluss 2.1: Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. 2.2 Deutsche Telekom Technik GmbH, Stellungnahme vom 20.12.13: a) Stellungnahme: Im Planungsbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom Deutschland GmbH, die von den Maßnahmen berührt werden. Bei der Planung/Ausführung ist darauf zu achten, dass Beschädigungen ausgeschlossen werden. Eine Veränderung der Lage unserer Anlagen darf nur mit unserer Zustimmung erfolgen. Wir fordern Sie auf, uns unverzüglich zu informieren, wenn Sie während der Planungs- und Bauphase feststellen, dass unsere vorhandenen Anlagen umverlegt werden müssen. Die gelb gekennzeichneten Telekommunikationslinien im beigefügten Lageplan sind ausgeschaltet und können im Bedarfsfall rückgebaut werden. b) Abwägung: Die zu erhaltenden Telekomkabel sind bereits durch Eintragung von Leitungsrechten im Grundbuch der betroffenen Grundstücke gesichert. Zusätzlich wurde noch ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht in den Bebauungsplan aufgenommen. Beschluss 2.2: Der Stellungnahme wird gefolgt. 2.3 Städtische Werke Magdeburg GmbH & Co. KG/ Abwassergesellschaft Magdeburg mbH, Schreiben vom 10.01.14: a) Stellungnahme: Gasversorgung/ Wasserversorgung: Das Plangebiet ist derzeitig nicht erschlossen. Im nördlichen Bereich des Plangebietes befinden sich Trinkwasser- und Gasversorgungsanlagen, die teilweise der Versorgung des Pflanzenmarktes selbst sowie der östlich der Schönebecker Chaussee gelegenen Flächen dienen. Für diesen Trassenbereich ist ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht einzurichten. Wärmeversorgung: Es bestehen keine Hinweise oder Bedenken. Infoanlagen: Im Plangebiet wurde in der Schönebecker Chaussee 2012 eine Info-Anlage errichtet. Im Bereich des geplanten Kreisverkehrs ist ein entsprechender Anlagenschutz einzuplanen (Schutzrohr, Halbschalen). Wird alternativ die Umverlegung der Anlage erforderlich, muss dies 8 Kalenderwochen vorher angezeigt werden. Die Infoanlage kann nicht über einen längeren Zeitraum außer Betrieb genommen werden. Elektroenergieversorgung: Im nördlichen Planbereich queren zwei 1-kV-Kabel das Gelände. Diese dienen der östlich der Schönebecker Chaussee gelegenen Fläche sowie auch der Versorgung des Pflanzen- 24 Marktes. Wegen der besonderen Lage und dem Umstand, dass keine Ersatztrasse zur Verfügung steht, ist für diese Trasse ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht einzurichten. Östlich des in der Schönebecker Chaussee geplanten Kreisverkehrs liegt neben dem Gartenweg ein 1-kV-Kabel, welches durch die geplante Böschung sowie die Baumpflanzungen überbaut werden könnte. Hier wird eine baubegleitende Sicherung oder Umverlegung erforderlich. Abwasserentsorgung: Die geplante Regenwasserentsorgung, ist wie im Planteil B unter 4.7 beschrieben, umzusetzen. Das anfallende Schmutzwasser ist in den Schmutzwasserkanal DN 500 in der Straße Alt Westerhüsen abzuleiten. b) Abwägung: Die zu erhaltenden Versorgungsleitungen sind bereits durch Eintragung von Leitungsrechten im Grundbuch der betroffenen Grundstücke gesichert. Zusätzlich wurde noch ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht in den Bebauungsplan aufgenommen. Die Berücksichtigung des Leitungsbestands im Bereich des zukünftigen Kreisverkehrs wird bei den hier derzeit erfolgenden Entwurfs- und Ausführungsplanungen in Abstimmung mit den SWM berücksichtigt. Beschluss 2.3: Der Stellungnahme wird gefolgt. 2.4 Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 15.01.14: a) Stellungnahme: Es wird angeregt, den Bebauungsplanentwurf, die Begründung zum Bebauungsplan sowie den Umweltbericht wie folgt zu überarbeiten: 1. Die textliche Festsetzung zu 4.5 sollte ergänzt werden: „Je angefangene 6 Stellplätze ist ein großkroniger Laubbaum der Qualität Hochstamm, 3 x verpflanzt, mit Ballen Stammumfang 16-18 cm zu pflanzen.“ 2. Die Ermittlung der Anzahl der Ersatzpflanzungen gemäß Baumschutzsatzung sollte transparent gemacht werden z.B. durch die Anwendung des Berechnungsmodells zur überschläglichen Ermittlung der Anzahl von Ersatzpflanzungen nach WESTHUS 2007. 3. Auf eine Brutvogel- und Kleinsäugerkartierung kann verzichtet werden. Begründung: Zu 1: Ein ähnlicher Festsetzungsvorschlag ist im Umweltbericht auf Seite 29 enthalten. Bei der Forderung nach Ersatzpflanzungen gilt es, nicht nur hinsichtlich der Menge einen angemessenen Standard zu halten, sondern auch bezüglich der Pflanzqualität. In der langjährigen Genehmigungspraxis hat sich zwischen den Ansprüchen an eine sofortige Wirkung für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, den aufzuwendenden Kosten und einem möglichst hohen Anwachserfolg die Pflanzqualität für Bäume die Qualität „Hochstamm, mehrfach verpflanzt, mit Ballen, Stammumfang 16-18 cm“ als Standardqualität herausgebildet. Aus Gründen der Gleichbehandlung der Eingreifer oder Antragsteller sollte auch hier nicht davon abgewichen werden. Darüber hinaus sollte die Pflanzfläche pro Baum größer gewählt werden als im Umweltbericht verlangt (1,5 x 1,5 m). Das im Bebauungsplan geforderte Maß von 2 x 2 m an freier Pflanzfläche, also ohne Bord und Rückenstütze, stellt das absolute Minimum dar. Zu 2: Das Verfahren dient der Ermittlung der Anzahl von Ersatzpflanzungen bei notwendiger Fällung einer größeren Anzahl nach der Baumschutzsatzung geschützter Bäume 25 insbesondere bei der Planung von Baumaßnahmen. Seine Anwendung sichert die Gleichbehandlung verschiedener Bauherren ab und sorgt dafür, dass Magdeburg auch in Zukunft über einen angemessenen Baumbestand verfügt. Je angefangene 50 cm Stammumfang zu fällender Bäume ist ein neuer Baum der Qualität Stammumfang 16 - 18 cm zu pflanzen. Bei der Ermittlung der Anzahl der erforderlichen Ersatzpflanzungen ist die Vitalität der vorhandenen Bäume zu berücksichtigen. Vitalität 1 und 2 keine Abzüge Vitalität 2 - 3 ein Baum Abzug Vitalität 3 zwei Bäume Abzug Vitalität 3 – 4 und 4 drei Bäume Abzug Die abschließende Festlegung von Art, Anzahl und Qualität der Ersatzpflanzung bleibt zwar dem jeweiligen Genehmigungsverfahren (z.B. Baumfällgenehmigung oder Planfeststellung) vorbehalten. Das Verfahren ermöglicht aber, die Konsequenzen einer Planung einzuschätzen und bietet damit einen Ansatz, die durch einen Bebauungsplan erzeugten Konflikte hinsichtlich des Schutzgutes „Bäume“ zu erkennen und - beispielsweise durch die Festsetzung von Flächen für Anpflanzungen - auch zu bewältigen. Gegen die flächige Anrechnung von Einzelbäumen spricht außerdem, dass auch bei der Änderung des Bewertungsmodells Sachsen-Anhalt durch Runderlass des MLU vom 12.03.2009 der flächenbezogene Ansatz für Einzelbäume wegen seiner fachlichen Fragwürdigkeit aufgegeben wurde und man sich stattdessen auf den Stammumfang bzw. – durchmesser als Bewertungsgröße bezieht. Das Bewertungsmodell Sachsen-Anhalt ist wie auch das Magdeburger Modell ein Biotopwertmodell. Zu 3: Die Fläche der Kleingartenanlage wurde bereits komplett abgeräumt. Eine Suche nach lebensraumtypischen Tierarten ist daher nicht mehr möglich. b) Abwägung: Die textliche Festsetzung wurde in Abstimmung mit der Naturschutzbehörde ergänzt. Zur Parkplatzbepflanzung fand eine direkte Abstimmung zwischen Planern und UNB statt, in deren Ergebnis die Gestaltung gemäß B-Plan-Festsetzung bestätigt wurde. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Beschluss 2.4: Der Stellungnahme wird gefolgt. 2.5 Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 15.01.14: a) Stellungnahme Es wird angeregt, den Bebauungsplanentwurf, die Begründung zum Bebauungsplan sowie den Umweltbericht wie folgt zu überarbeiten: 4. Auf die Anrechnung von Einzelbäumen als Kompensation nach dem Magdeburger Modell sollte verzichtet werden. Zu 4: Die Anrechnung von Einzelbäumen, die wie vorliegend in einer relativ kleinen Pflanzfläche stehen, führt dazu, dass eine gepflasterten Parkplatzfläche als Ausgleichsfläche mit dem Biotopwert von 0,8 angerechnet würde, nur weil sie zufällig in Zukunft von der Krone eines Einzelbaumes überragt werden könnte. Dies ist sachlich nicht begründbar. Der Biotopwert von 0,8 ist nur ausgesprochen hochwertigen Biotoptypen wie z.B. Laub- Mischwäldern mit den natürlichen Waldgesellschaften zugeordnet. Die Bewertung nach dem Magdeburger Modell setzt die Anrechnung von 50 m² pro Baum voraus. Die Pflanzfläche für die Bäume beträgt jedoch nur je 4 m². Das bedeutet, dass elf Zwölftel der Fläche, deren Biotopwert dem eines Laub-Mischwaldes mit den natürlichen Waldgesellschaften entsprechen soll, in Wahrheit eine gepflasterte Parkplatzfläche mit dem 26 Biotopwert 0 sind. Dabei geht das Magdeburger Modell von großkronigen Bäumen aus, während der vorliegende Umweltbericht nur die Pflanzung mittelkroniger Bäume vorsieht. Die tatsächliche Kompensationswirkung wäre also noch geringer. Zudem wird keine Anzahl zu pflanzender Bäume angegeben, sondern nur eine Fläche von 1408 m², wobei unklar bleibt, wie es zu dieser Flächengröße kommt. Hier besteht erheblicher Überarbeitungsbedarf. a) Abwägung Der Anregung Nr. 4 wird nicht gefolgt. Seit 2003 erfolgt in allen Bebauungsplanverfahren auf die gleiche Weise die Berechnung von Ausgleichsmaßnahmen durch Baumpflanzungen. Es bestehen hier unterschiedliche fachliche Auffassungen. Aus der Sicht der Gemeinde handelt es sich um eine korrekte Bewertung. Beschluss 2.5: Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. 2.6 Untere Wasserbehörde, Schreiben vom 15.01.14: a) Stellungnahme: Die untere Wasserbehörde stimmt dem o. g. B-Plan nur zu, wenn folgende Bedingung erfüllt ist: Das Entwässerungskonzept für die Beseitigung des anfallenden Niederschlagswassers ist mit der unteren Wasserbehörde vor der Bestätigung des B-Planes abzustimmen. Begründung: Gemäß § 100 WHG i. V. m. §§ 11 und 12 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) ist die untere Wasserbehörde zuständig, das Wasserhaushaltsgesetz und vorgenanntes Gesetz sowie die aufgrund dieser Gesetze erlassenen Verordnungen zu vollziehen und Gefahren für Gewässer abzuwehren. Der Begriff des Gewässers umfasst nach § 2 WHG die oberirdischen Gewässer, die Küstengewässer sowie das Grundwasser. Gemäß § 5 WHG ist jedermann verpflichtet, bei Maßnahmen, die mit Einwirkungen auf Gewässer verbunden sind, die erforderliche Sorgfalt anzuwenden, um Verunreinigungen bzw. nachteilige Veränderungen der Eigenschaften des Gewässers zu verhüten. Deshalb ist Sorge dafür zu tragen, dass Niederschlagswasser ohne schädliche Verunreinigungen zur Einleitung gelangt. Gemäß § 8 WHG bedarf die Benutzung eines Gewässers, in diesem Fall die Versickerung von Niederschlagswasser in das Grundwasser, der Erlaubnis durch die Wasserbehörde. Eine wasserrechtliche Erlaubnis gemäß § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) darf jedoch nur erteilt werden, wenn keine schädlichen Gewässerveränderungen zu erwarten sind. Sickerschächte und Rigolen zur Aufnahme und Versickerung von Niederschlagswasser der Stellplatzflächen sind unzulässig und werden abgelehnt. Zulässig ist die Versickerung von Niederschlagswasser eines Parkplatzes dieser Größe nur über die belebte Bodenzone, d.h. mittels Mulden ggf. über Versickerungsbecken (siehe auch DWA-Arbeitsblatt A 138). Für die Errichtung von Mulden sind jedoch die entsprechenden Flächen vorzusehen, was im vorliegenden Plan nicht der Fall ist. Daher wird dem B-Plan zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zugestimmt. b) Abwägung: 27 Die Planung der Niederschlagswasserableitung wurde mit der Unteren Wasserbehörde abgestimmt und grundsätzlich bestätigt, die Ergebnisse sind in den Entwurf zum B-Plan eingearbeitet. Die Zustimmung des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft steht noch aus. Beschluss 2.6: Der Stellungnahme wird gefolgt. 3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Bürger, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 6.14. Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 487-1.1 "Pflanzen-Richter" DS0115/14 BE: Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr Die Ausschüsse UwE und StBV empfehlen die Beschlussfassung. Der Stadtrat beschließt einstimmig: Beschluss-Nr. 051-003(VI)14 1. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 487-1.1 „PflanzenRichter“ wird im Süden und Südosten erweitert und neu umgrenzt: − − − − im Norden: durch die nördliche Grenze des Flurstücks 2013/1, die westliche und nördliche Grenze des Flurstücks 23/6, die Nordgrenze des Flurstücks 23/3 und deren Verlängerung bis zur östlichen Grenze des Flurstücks 158; im Osten: durch die östliche Grenze der Flurstücke 158, 2015/2, 2062, 2063 sowie eine Parallele, welche östlich in 7 m Abstand verläuft zur östlichen Grenze der Flurstücke 2063 und 2029/5 (durch die Flurstücke 2014/5 und 100016); im Süden: durch den südlichen Böschungsfuß im nördlichen Teil des Flurstückes 2029/6 und eine in 10 m südlich verlaufende Parallele zur Südgrenze der Flurstücke 2063 und 2014/5; im Westen: durch die westliche Grenze der Flurstücke 2014/6, 10005, 10006, 2060, 2059, 2058, 2013/1 (alle Flurstücke Flur 487). Der geänderte Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt. 2. Der Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 487-1.1„Pflanzen-Richter“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt. 3. Der Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 487-1.1 „Pflanzen-Richter“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. 28 Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen. 6.15. Widmung von Verkehrsflächen im B-Plan-Gebiet 460-1 "Wasserwerk Buckau" zu Gemeindestraßen, 39104 DS0134/14 BE: Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr Der Ausschuss StBV empfiehlt die Beschlussfassung. Der Stadtrat beschließt einstimmig: Beschluss-Nr. 052-003(VI)14 Die Verwaltung wird ermächtigt, die Widmung der Straßen Am Wasserwerk Buckau, Am Wasserwerksgraben, Am Pumpenhaus, Dükerweg und Brunnenweg im B-Plan-Gebiet 460-1 „Wasserwerk Buckau“ zu Gemeindestraßen zu verfügen und öffentlich bekannt zu machen. 6.16. Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 229-7 "Olvenstedter Grund" DS0138/14 BE: Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr Die Ausschüsse UwE und StBV empfehlen die Beschlussfassung. Der Stadtrat beschließt einstimmig: Beschluss-Nr. 053-003(VI)14 1. Gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 und § 2 Abs.1 Satz 1 BauGB soll für das Gebiet, welches umgrenzt wird: 29 − − − − Im Nordosten: durch die südliche Fahrbahnkante der Straße Weizengrund (Flurstück 241, Flur 509) Im Osten: durch die westliche Fahrbahnkante der Straße Olvenstedter Chaussee (Flurstück 10024, Flur 509) und die Nordkante des Flurstücks 276 (Flur 514); Im Süden: durch die nördliche Fahrbahnkante Straße Olvenstedter Grund (Flurstück 250, Flur 514); Im Westen: durch die östliche Fahrbahnkante der Straße Weizengrund (Flurstück 301/0001, Flur 514) ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Das in seiner Begrenzung vorstehend beschriebene Gebiet ist im beiliegenden Lageplan, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt. 2. Es werden folgende Planungsziele angestrebt: Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Magdeburg entwickelt. Im Flächennutzungsplan ist das Gebiet als Wohnbaufläche dargestellt. Ziel ist die Entwicklung eines Allgemeinen Wohngebietes. Aufgrund der Nachfragesituation soll die Möglichkeit der Ausweisung von Bauflächen für individuellen Wohnungsbau geprüft werden unter Beachtung der Bestandsgebäude. Die vorhandene Verkehrserschließung soll hinsichtlich der Dimensionierung und Erforderlichkeit überprüft werden. 3. Der Bebauungsplan Nr. 229-7 wird im Regelverfahren durchgeführt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll nach ortsüblicher Bekanntmachung durch 14-tägige Offenlegung des Aufstellungsbeschlusses, begleitet durch Sprechstunden während der Dienstzeiten, im Stadtplanungsamt Magdeburg, und durch eine Bürgerversammlung erfolgen. 6.17. Einziehung eines Teilstücks des Bruno-Taut-Rings, 39130 DS0163/14 BE: Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr Der Ausschuss StBV empfiehlt die Beschlussfassung. Der Stadtrat beschließt einstimmig: Beschluss-Nr. 054-003(VI)14 Die Verwaltung wird ermächtigt, die Einziehung eines Teilstücks des Bruno-Taut-Rings zu verfügen und öffentlich bekannt zu machen. 30 6.18. Zwischenabwägung zum Bebauungsplan Nr. 349-4 "Osterweddinger Straße 30" DS0164/14 BE: Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr Die Ausschüsse UwE und StBV empfiehlt die Beschlussfassung. Der Stadtrat beschließt einstimmig: Beschluss-Nr. 055-003(VI)14 1. Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in den Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 349-4 „Osterweddinger Straße 30“ vorgebrachten Anregungen hat der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg gemäß § 1 Abs. 7 und § 3 Abs. 2 BauGB mit folgendem Ergebnis geprüft: Der Berücksichtigung von Stellungnahmen entsprechend dem Abwägungsergebnis wird zugestimmt. Die Abwägung, Anlage zur Drucksache, wird gebilligt. 2. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr beschließt vorbehaltlich der abschließenden Entscheidung des Stadtrates über die vorgebrachten Stellungnahmen (Abwägungskatalog). Zur Behandlung der Stellungnahmen ergeht folgender Einzelbeschluss: 2.1 Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt Postfach 156, 06035 Halle Schreiben vom 27.02.2014 Abwägungskatalog Seite 3 a) Stellungnahme: Zu den geologischen Belangen, insbesondere zu dem Bereich Hydrogeologie und Umweltgeologie, wird festgestellt, dass ungünstige hydrogeologische Untergrundbedingungen erwartet werden. Das Niederschlagswasser soll deshalb gespeichert und genutzt bzw. in neu anzulegende Teiche abgeleitet werden. Im Rahmen der weiteren Planung ist die anfallende Wassermenge zu bilanzieren. Es ist ein Überlaufanschluss an einen Vorfluter bzw. die bestehende öffentliche Niederschlagsentwässerung vorzusehen. b) Abwägung: Das Niederschlagswasser muss komplett dezentral verbracht werden. Ein Überlaufanschluss an den bestehenden Mischwasserkanal ist nicht möglich. Trotz der ungünstigen hydrologischen Verhältnisse kann der gewählte Entsorgungspfad wegen der geringen baulichen Nutzung und der Größe der Grundstücksfläche als gesichert angesehen werden. Beschluss 2.1: Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. 3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Bürger, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 31 6.19. Verfahrensänderung, Änderung des Geltungsbereiches und öffentliche Auslegung des Entwurfs zum B-Plan Nr. 349-4 "Osterweddinger Straße 30" DS0165/14 BE: Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr Die Ausschüsse UwE und StBV empfehlen die Beschlussfassung. Der Stadtrat beschließt einstimmig: Beschluss-Nr. 056-003(VI)14 1. Das Bauleitplanverfahren wird geändert. Der Vorhabenbezug entfällt. 2. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 349-4 „Osterweddinger Straße 30“ wird geändert. Das Plangebiet wird nunmehr wie folgt umgrenzt: − − − − im Norden durch die Südgrenze des Flurstücks 9 (Flur 614), im Osten durch die Westgrenzen der Flurstücke 7 und 8 (Flur 614), die Nordgrenze (teilweise), die West- und die Südgrenze des Flurstücks 10104 (Flur 614) und die Westgrenze der Osterweddinger Straße (teilweise), im Süden durch die Nordgrenzen der Flurstücke 5, 4, 10092, 10091, 2 und 1 (alle Flur 614), im Westen durch die Ostgrenze des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 349-3.1 „Königstraße“. Das in seiner Begrenzung vorstehend beschriebene Gebiet ist im beiliegenden Lageplan, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt. 3. Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 349-4 „Osterweddinger Straße 30“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt. 4. Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 349-4 „Osterweddinger Straße 30“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen. 32 6.20. Städtebaulicher Entwurf zur Neuordnung Heumarkt DS0173/14 BE: Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr Der Ausschuss UwE empfiehlt die Beschlussfassung. Der Ausschuss StBV empfiehlt die Beschlussfassung unter Beachtung des vorliegenden Änderungsantrages DS0173/14/1. Der Vorsitzende des Ausschusses StBV Stadtrat Dr. Grube informiert über das Beratungsergebnis und bringt den Änderungsantrag DS0173/14/1 ein. Der Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Stadtrat Meister bedauert, dass dem Stadtrat keine Varianten zur Abwägung vorgelegt wurden. Stadtrat Wendenkampf, future! – Die junge Alternative, fragt nach, ob sich die Finanzierungslage des Landes für Straßenbaumaßnahmen verändert habe und ob die Finanzierung der Brücke überhaupt gesichert ist. Bezüglich der Nachfrage des Stadtrates Wendenkampf, future! – informiert der Oberbürgermeister Herr Dr. Trümper, dass die Umstellung des Landes bezüglich der Finanzierung von Straßenbaumaßnahmen, eine Absicht des Landes ist, bisher projektgeförderte Maßnahmen aus dem GVFG-Gesetz pauschal den Gemeinden und den Kreisen zuzuweisen. Die Umstellung erfolgt in diesem Jahr noch nicht, da das Land plant, hierzu ein Gesetz zu verabschieden, welches zum 01.01.2015 wirksam werden soll. Er bestätigt weiterhin in seinen Ausführungen, dass die Summe für die Brücke nicht ausreicht und deshalb weitere Bemühungen mit dem Land bezüglich der Finanzierung der Brückenvariante unternommen werden müssen. Er merkt an, dass derzeit keine Zusage vom Land vorliegt, da der Antrag erst nach Vorlage der Planungsunterlagen durch die Stadt gestellt werden kann. Abschließend stellt der Oberbürgermeister Herr Dr. Trümper klar, dass man mit 4,5 Mio Euro jährlich Straßenbaumaßnahmen in Magdeburg auf Dauer nicht finanzieren kann. Stadtrat Wendenkampf, future! – Die junge Alternative informiert, nach einem Gespräch mit einem Vertreter der EU-Kommission, dass dieser bestätigt hat, dass es zukünftig keine EFREMittel für Straßenbau mehr geben wird. Er bittet darum zu überlegen, ob es sinnvoll ist, heute bereits den Beschluss zur vorliegenden Drucksache DS0173/14 zu fassen. Der Oberbürgermeister Herr Dr. Trümper weist bezüglich der Ausführungen des Stadtrates Wendenkampf, future! – Die junge Alternative daraufhin, dass sich die Baumaßnahme „Elbbrückenneubau“ bereits in der Ausschreibung befindet und Teilmaßnahmen bereits laufen. Der Vorsitzende der SPD-Stadtratsfraktion Stadtrat Rösler hält fest, dass die Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils Cracau keine weiteren Verzögerungen bezüglich des Neubaus der Elbbrücke wollen. Er vermisst in diesem Zusammenhang, dass der Rahmenplan nicht in der GWA-Sitzung vorgestellt wurde und bittet darum, dieses nachzuholen. Stadtrat Canehl, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, hinterfragt den Sachstand bezüglich der Fördermittelgabe des Landes für Straßenbau im Jahr 2014. 33 Der Oberbürgermeister Herr Dr. Trümper informiert über die Zusage des Landes, von 2014 – 2019 jährlich 4,5 Mio Euro zur Verfügung zu stellen. Er stellt dabei klar, dass im Jahr 2014 aber keine Auszahlung erfolgt, da die gesetzliche Grundlage erst am 01.01.2015 in Kraft tritt und dann die Nachzahlung für das Jahr 2014 erfolgt. Nach eingehender Diskussion beschließt der Stadtrat gemäß vorliegendem Änderungsantrag DS0173/14/1 des Ausschusses StBV mehrheitlich, bei 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung: Der Beschlussvorschlag wird um Punkt 4 und 5 ergänzt: 4. In der weiteren Bearbeitung der straßenverkehrlichen Ausgestaltung im Rahmenplangebiet ist die Umsetzung der ERA 2010 (Empfehlungen für den Radverkehr) zu prüfen. 5. Es ist zu prüfen, in wie weit der bereits fertiggestellte Radweg auf die „Kanonenbahn“ in den städtebaulichen Rahmenplan aus Gründen des Tourismus eingearbeitet werden kann. Der Stadtrat beschließt unter Beachtung des Änderungsantrages DS0173/14/1 des Ausschusses StBV mehrheitlich, bei 1 Gegenstimme und 2 Enthaltungen: Beschluss-Nr. 057-003(VI)14 1. Der Stadtrat bestätigt den städtebaulichen Entwurf als Grundlage für die weitere städtebauliche Planung im Bereich des Heumarktes. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, parallel zum Planfeststellungsverfahren „Neubau Elbbrücken“ die bauliche Entwicklung dieses Bereiches über Bebauungspläne vorzubereiten. Hierzu sind gesonderte Verfahren durchzuführen. 3. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens sind notwendige Straßenanbindungen und die Folgewirkung für die Medienerschließung einzubeziehen. 4. In der weiteren Bearbeitung der straßenverkehrlichen Ausgestaltung im Rahmenplangebiet ist die Umsetzung der ERA 2010 (Empfehlungen für den Radverkehr) zu prüfen. 5. Es ist zu prüfen, in wie weit der bereits fertiggestellte Radweg auf die „Kanonenbahn“ in den städtebaulichen Rahmenplan aus Gründen des Tourismus eingearbeitet werden kann. 34 6.21. Einleitung und Auslegung der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Landeshauptstadt Magdeburg "Gewerbegebiet Sudenburger Wuhne" DS0185/14 BE: Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr Der Ausschuss StBV empfiehlt die Beschlussfassung. Der Ausschuss UwE empfiehlt die Beschlussfassung unter Beachtung des vorliegenden Änderungsantrages DS0185/14/1. Stadträtin Steinmetz, SPD-Stadtratsfraktion, bringt den Änderungsantrag DS0185/14/1/1 ein. Stadtrat Wendenkampf, future! – Die junge Alternative, unterstützt den Änderungsantrag DS0185/14/1/1. Der Vorsitzende des Ausschusses UwE Stadtrat Gedlich bringt den Änderungsantrag DS0185/14/1 ein. Gemäß vorliegenden Änderungsantrag DS0185/14/1/1 der SPD-Stadtratsfraktion beschließt der Stadtrat einstimmig: Der Änderungsantrag DS0185/14/1 wird wie folgt ergänzt: Der Ausschuss für Umwelt und Energie empfiehlt zu prüfen, die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen im Stadtteil Sudenburg und angrenzenden Stadtteilen festzusetzen. Mit der Beschlussfassung zum Änderungsantrag DS0185/14/1/1 der SPD-Stadtratsfraktion hat sich eine Beschlussfassung zum Änderungsantrag DS0185/14/1 des Ausschusses UwE erübrigt. Der Stadtrat beschließt unter Beachtung des Änderungsantrages DS0185/14/1/1 der SPDStadtratsfraktion einstimmig: Beschluss-Nr. 058-003(VI)14 1. Für das im Stadtteil Sudenburg gelegene Gebiet südlich des FAM-Firmengeländes, welches die Verkehrsfläche der Straße „Sudenburger Wuhne“, den nördlichen Teil des zurzeit noch in Nutzung befindlichen Ackers zwischen der Dauerkleingartenanlage „Grünes Heim“ und die dazwischengelegene Gewerbefläche beinhaltet, sowie den aufgelassenen Teil der Kleingartenanlage „Sommerfrische“ unweit der Otto-Richter-Straße, soll der Einleitungsbeschluss der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes (F-Plan) gefasst werden. Das vorstehend beschriebene Gebiet ist im beiliegenden Lageplan, der Bestandteil des Beschlusses ist, dargestellt. 2. Ziel des Änderungsverfahrens ist es, die im derzeit wirksamen F-Plan als gemischte Baufläche sowie Grünfläche mit Zweckbestimmung „Dauerkleingarten“ dargestellten Flächen in gewerbliche Baufläche umzuwandeln. 3. Gemäß § 3 (1) Satz 2 Nr. 2 BauGB wird von der von der frühzeitigen Behördenbeteiligung sowie von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit abgesehen, da diese zuvor im 35 Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens Nr. 362-3.1 „Sudenburger Wuhne Südseite“ in der Bürgerversammlung am 03.09.2013 erfolgt ist. 4. Gemäß § 2 (4) und § 2a BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. 5. Der Entwurf und die Begründung der 18. Änderung des F-Planes der Landeshauptstadt Magdeburg „Gewerbegebiet Sudenburger Wuhne“ werden in der vorliegenden Form gebilligt. 6. Der Entwurf zum F-Plan und die Begründung der 18. Änderung des F-Planes der Landeshauptstadt Magdeburg „Gewerbegebiet Sudenburger Wuhne“ sind gemäß § 3 (2) BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Einleitungs- und Auslegungsbeschluss zur 18. Änderung des F-Planes sowie Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen. 7. Gemäß § 4a (2) BauGB ist die Auslegung gleichzeitig mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB durchzuführen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 (2) Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen. 8. Der Ausschuss für Umwelt und Energie empfiehlt zu prüfen, die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen im Stadtteil Sudenburg und angrenzenden Stadtteilen festzusetzen. 6.22. Aufhebung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes"Schwaneberger Weg" und Einleitung der 17. Änderung "Westerhüsen West" DS0208/14 BE: Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr Der Ausschuss UwE empfiehlt die Beschlussfassung. Der Ausschuss StBV empfiehlt die Beschlussfassung unter Beachtung des vorliegenden Änderungsantrages DS0208/14/1. Der Vorsitzende des Ausschusses StBV Stadtrat Dr. Grube bringt den Änderungsantrag DS0208/14/1 ein. Stadtrat Frank Schuster, Fraktion CDU/FDP/BfM, hält eine Bürgerbeteiligung für dieses kleine Areal für nicht erforderlich. Der Beigeordnete für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr Herr Dr. Scheidemann macht klarstellende Ausführungen zum geplanten Vorhaben. Stadtrat Schindehütte, Fraktion CDU/FDP/BfM, spricht sich für eine Weiterentwicklung des nördlichen Gebietes und einer straßenbegleitenden Bebauung aus. 36 Gemäß vorliegenden Änderungsantrag DS0208/14/1 des Ausschusses StBV beschließt der Stadtrat mehrheitlich, bei 8 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen: Der Beschlusstext wird unter Punkt 5 wie folgt ergänzt: 5. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB soll nach ortsüblicher Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB durch 14-tägige Offenlegung des Beschlusses, begleitet durch Sprechstunden im Stadtplanungsamt Magdeburg, sowie durch eine Bürgerversammlung vor Ort erfolgen. Der Stadtrat beschließt unter Beachtung des Änderungsantrages DS0208/14/1 des Ausschusses StBV mehrheitlich, bei 1 Gegenstimme und 4 Enthaltungen: Beschluss-Nr. 059-003(VI)14 1. Der Einleitungs- und Auslegungsbeschluss der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes (F-Plan) der Landeshauptstadt Magdeburg „Schwaneberger Weg“ (Beschluss Nr. 215073(V)14) wird aufgehoben. Der beiliegende Lageplan ist Bestandteil des Aufhebungsbeschlusses. 2. Der Beschluss für die Aufhebung des Einleitungs- und Auslegungsbeschlusses der 16. Änderung des F-Planes der Landeshauptstadt Magdeburg „Schwaneberger Weg“ ist ortsüblich bekannt zu machen. 3. Die Einleitung der 17. Änderung des F-Planes der Landeshauptstadt Magdeburg „Westerhüsen West“ wird beschlossen. Die Änderung betrifft das Gebiet im Stadtteil Westerhüsen zwischen der Blumenberger Straße im Norden sowie dem Schleifweg im Süden. Östlich begrenzt wird das Plangebiet durch den östlichen Siedlungsrand zur Oberhofer Straße, weiter auf der Welsleber Straße in Richtung Osten entlang. Im weiteren Verlauf nach Süden hin durch die Weimarer Straße sowie durch die Saalfelder Straße in östliche Richtung, dann entlang des Meininger Weges nach Süden, danach weiter südlich verlaufend an der westlichen Abgrenzung der Kleingartenanlage Bergfrieden sowie an den westlichen Grenzen der Sportanlage Tonschacht und des Westerhüsener Parks bis hin zur Sohlener Straße. Dann weiter südlich verlaufend über die Straße „Am Wellenberge“ bis hin zum Schleifweg. Die westliche Abgrenzung des Gebietes erfolgt beginnend vom Schleifweg nach Norden hin entlang des westlichen Siedlungsrandes der Langenweddinger Straße, weiter über die Sohlener Straße und entlang der Welsleber Straße, weiter auf dem Feldweg bis hin zur Blumenberger Straße, unter Einbeziehung der westlich gelegenen und derzeit als Grünfläche genutzten Fläche. Das vorstehend beschriebene Gebiet ist im beiliegenden Lageplan, der Bestandteil des Beschlusses ist, dargestellt. 4. Ziel der 17. Änderung des F-Planes „Westerhüsen West“ ist es, Planungsrecht herzustellen für drei innerhalb des Gebietes befindliche Bebauungspläne. Dabei soll ein städtebauliches teilräumiges Gesamtkonzept erarbeitet werden inklusive der Festlegung von 37 Ausgleichsflächen für die Bebauungsplanung, um insbesondere Artenschutzbelange naturraumbezogen zu berücksichtigen. 5. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB soll nach ortsüblicher Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB durch 14-tägige Offenlegung des Beschlusses, begleitet durch Sprechstunden im Stadtplanungsamt Magdeburg, sowie durch eine Bürgerversammlung vor Ort erfolgen. 6. Gemäß § 2 (4) und § 2a BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. 7. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB an dem Verfahren zu beteiligen. 6.23. Zwischenabwägung zum Bebauungsplan Nr. 174-3 "Agnetenstraße" DS0520/13 BE: Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr Stadtrat Theile, Fraktion DIE LINKE/Gartenpartei, erklärt gemäß § 33 KVG LSA sein Mitwirkungsverbot und nimmt nicht an der Beratung und Abstimmung teil. Die Ausschüsse UwE und StBV empfehlen die Beschlussfassung. Stadtrat Canehl, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, kann in seinen Ausführungen nicht nachvollziehen, dass an Standorten, wo Einzelhandel entstehen soll, Sparkassenfilialen geschlossen werden. Der Stadtrat beschließt einstimmig: Beschluss-Nr. 060-003(VI)14 1. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 174-3 „Agnetenstraße“ in den Stellungnahmen vorgebrachten Anregungen hat der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg gemäß § 1 Abs. 7 und § 3 Abs. 2 BauGB mit folgendem Ergebnis geprüft: Der Berücksichtigung von Stellungnahmen entsprechend dem Abwägungsergebnis wird zugestimmt. Die Abwägung, Anlage zur Drucksache, wird gebilligt. 38 2. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr beschließt vorbehaltlich der abschließenden Entscheidung des Stadtrates über die vorgebrachten Stellungnahmen (Abwägungskatalog). Zur Behandlung der Stellungnahmen ergehen folgende Einzelbeschlüsse: 2.1 Grundstücksbesitzer Agnetenstraße 24; Stellungnahme Bürgerversammlung: (Abwägungskatalog lfd. Nr. 1) a) Stellungnahme: Der Zugang zum Gebäude mit mehreren gesundheitlichen Einrichtungen erfolgt von Westen. Dieser Zugang muss als öffentlicher Weg bestehen bleiben. b) Abwägung: Derzeit besteht hier ein öffentlicher Weg. Im Rahmen von Grundstücksgeschäften der Landeshauptstadt Magdeburg war eine Beibehaltung dieser Verbindung zwischen Agnetenstraße und nördlicher Parallelstraße nur als Wegerecht (Sicherung über Grundbucheintrag) vorgesehen. Im Vorentwurf war deshalb keine öffentliche Verkehrsfläche mehr enthalten. Die Beibehaltung des Weges als öffentlicher Weg ist jetzt Bestandteil des Planentwurfs, da die öffentliche Wegebeziehung und die Sicherung des Leitungsbestandes hier über diese Festsetzung am besten gesichert sind. Es findet hier eine tatsächlich öffentliche Nutzung statt, dieser öffentliche Bedarf reduziert sich durch die Planaufstellung nicht, sondern wird durch die geplante Aufwertung und weitere Bebauung des Nahversorgungszentrums noch erhöht. Beschluss 2.1: Der Stellungnahme wird gefolgt. 2.2 Gewerberaummieterin Agnetenstraße 24b, Stellungnahme Bürgerversammlung: (Abwägungskatalog lfd. Nr. 2) a) Stellungnahme: Es wird die Beibehaltung des Umfeldes mit der derzeitigen öffentlichen Grünfläche gefordert, um das gute Arbeitsumfeld zu sichern. Auch die öffentliche Zuwegung von Süden muss bestehen bleiben, die Zugänge zum Gebäude von Norden sind nur Nebeneingänge. Für die neue Verkaufseinrichtung sollte das Grundstück des abgerissenen Achtgeschossers genutzt werden, nicht Grünfläche oder Parkplatz. Dort könnte auch ein Parkdeck errichtet werden. b) Abwägung: Die Planung wurde gegenüber dem Vorentwurf überarbeitet. Die südliche Zuwegung, derzeit öffentlicher Weg, ist dem Wohngebiet WA1 planerisch zugeordnet und gewährleistet somit eine gesicherte Erschließung des Gebäudes auch von Süden. Außerdem wurde nach Prüfung des Gehölzbestands ein Großbaum zur Erhaltung festgesetzt sowie eine Pflanzgebotsfläche in 5 bis 8 m Breite auf der Südseite des Gebäudes Agnetenstraße 24a-c festgesetzt. Damit wird ein Kompromiss zwischen Schutz des Wohnumfeldes und der Sicherung ausreichender Flächen für die Erweiterung des Nahversorgungsbereichs geschaffen. Parkplätze müssen entsprechend des Bedarfs von Neubebauung und –nutzung errichtet werden. Beschluss 2.2: Der Stellungnahme wird teilweise gefolgt. 2.3 Anwohnerin Agnetenstraße 24b, Stellungnahme Bürgerversammlung: (Abwägungskatalog lfd. Nr. 3) 39 a) Stellungnahme: Es wird die Beibehaltung des Umfeldes mit der derzeitigen öffentlichen Grünfläche gefordert, da sonst eine nicht zumutbare Verschlechterung des Wohnumfeldes eintreten würde. Auch die Schlafräume liegen auf der Südseite. b) Abwägung: Nach Prüfung des Gehölzbestands wurde ein Großbaum zur Erhaltung festgesetzt sowie eine Pflanzgebotsfläche in 5 bis 8 m Breite auf der Südseite des Gebäudes Agnetenstraße 24a-c in die Planung aufgenommen. Damit wird ein Kompromiss zwischen Schutz des Wohnumfeldes und der Sicherung ausreichender Flächen für die Erweiterung des Nahversorgungsbereichs geschaffen. Beschluss 2.3: Der Stellungnahme wird teilweise gefolgt. 2.4 Anwohner Agnetenstraße 12, Stellungnahme Bürgerversammlung: (Abwägungskatalog lfd. Nr. 4) a) Stellungnahme: Eine dreigeschossige Bebauung auf der Nordseite der Agnetenstraße ist städtebaulich nicht sinnvoll und auch nicht zumutbar. b) Abwägung: Das Gebäude Agnetenstraße 12, in welchem der Bürger wohnt, wurde Anfang der 90er Jahre auf der Südseite der Agnetenstraße errichtet und hat 6 Geschosse. Die gesamte Südseite der Agnetenstraße ist 4-bis 6-geschossig bebaut. Auch im Umfeld dominiert dreibis 5 geschossige Bebauung. Insofern ist eine mehrgeschossige Bebauung auch auf der Nordseite der Agnetenstraße städtebaulich sinnvoll und begründet. Mit der geplanten Festsetzung einer Mindest- und Höchstgebäudehöhe von 55 bis 60 m Höhe über NHN ergeben sich in Bezug zur Straßengeländehöhe (ca. 47,5 m) mögliche Gebäudehöhen zwischen ca. 7,5 und 12,5 m, dass wären bei gewerblicher Nutzung im Erdgeschoss 2 bis 4 Geschosse für die Neubebauung. Die Neubebauung ist außerdem von der Straße um 8 m zurückgesetzt und eine Pflanzgebotsfläche ist vor dem Gebäude auf 5 m Breite festgesetzt. Somit wird eine Baumreihe zwischen Neubebauung und Straße für eine optische Aufwertung sorgen. Gegenüber vom Gebäude Agnetenstraße 12 ist gemäß geplanter Festsetzungen des Entwurfs zum B-Plan keine Bebauung zulässig, hier befindet sich keine überbaubare Grundstücksfläche, sondern lediglich eine Stellplatzanlage hinter der hier ebenfalls festgesetzten Pflanzgebotsfläche. Beschluss 2.4: Der Stellungnahme wird teilweise gefolgt. 2.5 Bürger 1, Anwohner Alte Neustadt, Stellungnahme Bürgerversammlung: (Abwägungskatalog lfd. Nr. 5) a) Stellungnahme: Der Wegfall des öffentlichen Parkplatzes ist nicht verständlich, da bereits jetzt Parkplätze fehlen. b) Abwägung: Der Stellplatzbedarf resultiert vorrangig aus der Tatsache, dass diverse gewerbliche Nutzungen und auch Wohngebäude im unmittelbaren Umfeld keine ausreichenden eigenen Stellplätze nachweisen können. Z.B. für das Gebäude Agnetenstraße 24a-c gibt es keine privaten Stellplätze. Der derzeit öffentliche Parkplatz wird außerdem durch Pendler genutzt, deshalb soll auch ein Park-and-Ride-Parkplatz als Ersatz neu errichtet werden. 40 Der durch die Öffentlichkeit vorzuhaltende Parkraum wird in der Agnetenstraße durch mögliches straßenbegleitendes Parken abgedeckt. Im B-Plan-Entwurf ist deshalb eine Verbreiterung der Straße nach Norden um 1 Meter festgesetzt, um die derzeit durch das Gehwegparken bestehende Behinderung auf der Seitenbahn zu verhindern, die diesbezügliche Situation also zu verbessern. Der derzeitige Parkplatz und die anschließende Grünfläche sollen hingegen nicht bestehen bleiben, sondern der Arrondierung des Nahversorgungsbereichs dienen und so auch langfristig die verbrauchernahe Versorgung für die Bewohner des Stadtteils Alte Neustadt sichern. Beschluss 2.5: Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. 2.6 Bürger 2, Anwohner Alte Neustadt, Stellungnahme Bürgerversammlung: (Abwägungskatalog lfd. Nr. 6) a) Stellungnahme: Die geplante bauliche Verdichtung wird begrüßt, es sollte nicht nur ein Höchstmaß, sondern auch ein Mindestmaß für die Geschosszahl festgesetzt werden. Es wird angeregt, die Baugrenze an der Agnetenstraße nach Norden zurückzusetzen, so dass eine Baumreihe zwischen Straße und zukünftiger Bebauung ermöglicht wird. Die Schrote sollte freigelegt werden. b) Abwägung: Im Planentwurf wurde auch ein Mindestmaß mit ca. 7,5 m, also für eine Bebauung mit etwa zwei Geschossen, festgesetzt. Auch die Anregung zur Planung einer Baumreihe entlang der nördlichen Agnetenstraße wurde aufgegriffen, im Entwurf zum B-Plan ist eine 5 m breite Pflanzgebotsfläche festgesetzt. Für die Freilegung der Schrote schafft der B-Plan grundsätzlich die Voraussetzungen durch Festsetzung von öffentlicher Grünfläche bzw. nicht überbaubarer Grundstücksfläche. Die Freilegung selbst regelt nicht die Bauleitplanung. Beschluss 2.6: Der Stellungnahme wird gefolgt. 2.7 Bürgerstellungnahme per Unterschriftensammlungen (Abwägungskatalog lfd. Nr. 7) a) Stellungnahme: Die derzeitige öffentliche Grünfläche stellt eine seit mehr als 50 Jahren bestehende, erhaltenswerte Fläche mit gewachsenem Baumbestand dar und soll erhalten werden. Sie dient wesentlich der Aufwertung des umliegenden Wohnungsbestands. In den beiden Gebäuden Agnetenstraße 24 und 24 a-c befinden sich mehrere Gesundheitseinrichtungen (4 Arztpraxen mit 5 Ärzten, Physiotherapie, Logopädie, Apotheke). Durch den Verkauf der Grundstücksflächen werden die vorhandenen Durchwegungen gefährdet. Diese sind jedoch für die ansässigen Einrichtungen von existentieller Bedeutung. Benutzer sind neben den Anwohnern viele Patienten, auch ältere und kranke sowie mobilitätseingeschränkte Bürger, ebenso Kranken- und Behindertenfahrzeuge sowie Taxen. Die (Neben-)Eingänge des Hauses 24a-c zur nördlichen Stichstraße sind eng und z.B. für Krankentransporte nicht geeignet. Der Weg westlich des Apothekengebäudes ist außerdem als Feuerwehr- und Anlieferzufahrt erforderlich. Da die Nutzer der Gesundheitseinrichtungen nicht nur aus dem unmittelbaren Umfeld, sondern aus dem sonstigen Stadtgebiet kommen, ist auch der öffentliche Parkplatz weiter erforderlich. Bereits jetzt reichen diese Parkplätze oft nicht aus. 41 Mit der Unterschriftensammlung wird dokumentiert, dass die vorgestellte Planung nicht akzeptiert wird. Ein Stadtteilzentrum kann errichtet werden, jedoch sollen Parkplatz und Grünfläche in die Planung integriert werden. b) Abwägung: Mit der Änderung der Festsetzungen gegenüber dem Vorentwurf wurde ein Kompromiss zwischen den Wünschen der Bürgerinnen und Bürger und dem Erfordernis einer ausreichend großen Baufläche für die Erweiterung des Nahversorgungsbereichs hergestellt. Gesichert wurde die öffentliche Erschließung durch Festsetzung eines weiterhin öffentlichen Weges westlich des Apothekengebäudes und durch Zuordnung der südlichen Zuwegung zum Gebäude Agnetenstraße 24 a zum Baugebiet WA1. Teilweise gefolgt wird der Anregung hinsichtlich des Erhalts der Grünfläche insofern, als eine Pflanzgebotsfläche eine neue Begrünung auf 5 bis 8 m Breite vor der Südseite des WA1-Gebietes festgesetzt wurde. Außerdem wurde hier ein bestehender Großbaum zur Erhaltung festgesetzt. Auch die weiter südlich geplante Stellplatzfläche muss begrünt werden, je 6 Stellplätze ist ein großkroniger Baum neu zu pflanzen und zu erhalten. Weiterhin wurde entlang der Nordseite der Agnetenstraße eine durchgängig 5 m breite Pflanzgebotsfläche festgesetzt, um hier eine Baumreihe mit Unterpflanzung anlegen zu können. Bei Erhalt von Grünfläche und Parkplatz wäre die verfügbare Fläche zu klein, um das Nahversorgungszentrum angemessen ausbauen zu können. Die Planungsziele des Bebauungsplanes ließen sich nicht realisieren. Dem Belang zur Sicherung der verbrauchernahen Versorgung wird insofern ein höheres Gewicht eingeräumt als dem Erhalt der vorhandenen städtebaulichen Situation mit öffentlichen Parkplätzen und öffentlicher Grünfläche. Beschluss 2.7: Der Stellungnahme wird teilweise gefolgt. 2.8 Schreiben der Wohnungsbaugesellschaft Magdeburg vom 15.05.12 und 16.10.12: (Abwägungskatalog lfd. Nr. 8) a) Stellungnahme: Es wird mitgeteilt, dass die Planungen der Wobau für die Ergänzung des Nahversorgungszentrums grundlegend geändert wurden. Dies ist zu begründen in gescheiterten Grundstücksverhandlungen zum Erwerb des Eckgrundstücks Gröperstraße/Agnetenstraße. Vor allem aber würden die Aufwendungen für ein Wohn- und Geschäftshaus die wirtschaftlichen Möglichkeiten der Wobau übersteigen. Es ist deshalb ausschließlich der Neubau eines EDEKA-Marktes auf der derzeitigen Brachfläche und den angrenzenden städtischen Grundstücken geplant. Dazu wird die Wobau das eigene Grundstück sowie die vormals städtischen Grundstücke an EDEKA veräußern. b) Abwägung: Aus städtebaulicher Sicht wird keine Bebauung ausschließlich mit einem SB-Markt-Gebäude befürwortet. Auch wenn derzeit die Nordseite der Agnetenstraße mit niedrigen Gebäuden bebaut ist, stellt dies kein Planungsziel für die weitere städtebauliche Entwicklung im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung dar. Die gesamte Alte Neustadt ist ein mehrgeschossig bebautes Stadtgebiet. Auch entlang der Südseite der Agnetenstraße bestehen vier- bis sechsgeschossige Wohn- und Geschäftshäuser. Eine Ergänzung des Nahversorgungsbereichs nur durch SB-Markt und Stellplätze genügt nicht dem Anspruch einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Auch die Prüfung der berührten öffentlichen Belange steht einer solchen Bebauung entgegen, müsste doch für diese Neubebauung die derzeitige öffentliche Grünfläche und der derzeitige öffentliche Parkplatz aufgegeben werden. Die vorgeschlagene Abwägung der Bürgerstellungnahmen gegen den Entfall von Parkplatz und Grünfläche gemäß laufender Nummern 2, 3, 4, 5 und 7 des Abwägungskataloges ist nur 42 haltbar unter der Zielplanung einer städtebaulich-architektonisch wie nutzungsseitigen Aufwertung des Standortes als langfristig attraktives Nahversorgungszentrum für die gesamte Alte Neustadt. Mit einer Bebauung „nur“ eines SB-Marktes und zugehöriger großflächiger Stellplatzanlage würde zwar auch eine Verbesserung der Nahversorgung mit Waren des täglichen Bedarfs erzielt, allerdings fehlt die beabsichtigte Multifunktionalität des Zentrums, z.B. Räumlichkeiten für weitere Dienstleistungen, Einzelhandel und Gastronomie, welche insgesamt eine Aufenthaltsqualität als Ersatz für die vormals öffentliche Grünfläche bieten. Gerade dies fehlt jedoch in der Alten Neustadt aktuell. Auch stadtgestalterisch würde keine Aufwertung erfolgen, jedoch die öffentliche Grünfläche und die öffentlichen Stellplätze entfallen. Dies ist unter Wichtung der berührten Belange und unter Beachtung der Zielstellung der Planung nicht angemessen. Beschluss 2.8: Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. 3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Bürger, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 6.24. Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum B-Plan Nr. 174-3 "Agnetenstraße" DS0521/13 BE: Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr Stadtrat Theile, Fraktion DIE LINKE/Gartenpartei, erklärt gemäß § 33 KVG LSA sein Mitwirkungsverbot und nimmt nicht an der Beratung und Abstimmung teil. Die Ausschüsse UwE und StBV empfehlen die Beschlussfassung. Der Stadtrat beschließt einstimmig: Beschluss-Nr. 061-003(VI)14 1. Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 174-3 „Agnetenstraße“ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt. 2. Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 174-3 „Agnetenstraße“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung beteiligt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 174-3 „Agnetenstraße“ ist im beiliegenden Lageplan, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt. 43 7. Beschlussfassung durch den Stadtrat - Anträge 7.1. Lärmschutz am Verkehrslandeplatz Magdeburg A0002/14 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen WV v. 23.01.2014 Die Ausschüsse RWB und KRB empfehlen die Beschlussfassung nicht. Der Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Stadtrat Meister bringt den Antrag A0002/14 ein und gibt eine Modifizierung bekannt im 1. Absatz, letzte Zeile des Beschlussvorschlages bekannt. (…. Lärmschutzmaßnahmen im Verhandlungswege zu vereinbaren. Er beantragt die namentliche Abstimmung. Im Rahmen der anschließenden Diskussion nehmen Vertreter aller Fraktion zum Antrag A0002/14 Stellung. Der Vorsitzende der Fraktion LINKE/Gartenpartei Stadtrat Theile unterstützt im Namen seiner Fraktion den vorliegenden modifizierten Antrag A0002/14 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und zieht den Änderungsantrag A0002/14/1 mit Hinweis auf die vorliegende Stellungnahme S0079/14 zurück. Der Oberbürgermeister Herr Dr. Trümper hinterfragt das Resultat, wenn die geforderten Verhandlungen zu keinem Erfolg führen. Der Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Stadtrat Meister erläutert nochmals die Intention des Antrages A0002/14. Der Vorsitzende der Fraktion CDU/FDP/BfM Stadtrat Schwenke erinnert an die geführte Diskussion im Stadtrat zum Ausbau des Flughafens und bezeichnet die Situation als fatal. Er bittet darum, sachlich und unter Beachtung aller Interessen zu diskutieren. Stadtrat Schwenke sieht im vorliegenden Antrag A0002/14 keine Lösung des Lärmproblems. Stadtrat Frank Schuster, Fraktion CDU/FDP/BfM, kann die hier geführte Argumentation des Vorsitzenden der Fraktion LINKE/Gartenpartei Stadtrat Theile und des Vorsitzenden der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Stadtrat Meister nicht nachvollziehen und bezeichnet diese als widersprüchlich. Er verweist in diesem Zusammenhang auf die geringe Bürgerbeteiligung bei GWA-Sitzungen zu diesem Thema und auf den bestehenden Pachtvertrag mit der Flughafen Magdeburg GmbH. Stadtrat Jannack, Fraktion DIE LINKE/Gartenpartei, führt aus, dass der Lärm in den vergangenen Jahren massiv zugenommen hat. Im Rahmen der weiteren Diskussion stellt der Vorsitzende der SPD-Stadtratsfraktion Stadtrat Rösler im Namen seiner Fraktion klar, dass sie für Lärmschutz, gegen den Ausbau und für den Erhalt des Verkehrslandesplatzes sind. Er spricht sich abschließend gegen die Annahme des Antrages A0002/14 aus. 44 Stadtrat Boeck, Fraktion DIE LINKE/Gartenpartei, unterstützt in seinen Ausführungen den vorliegenden Antrag A0002/14 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Nach umfangreicher Diskussion erfolgt die namentliche Abstimmung. (Anlage 2) Der Stadtrat beschließt mit 19 Ja-, 28 Neinstimmen und 1 Enthaltung: Beschluss-Nr. 062-003(VI)14 Der modifizierte Antrag A0002/14 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – Der Stadtrat möge beschließen: Der Stadtrat bekennt sich im Sinne eines angemessenen Ausgleichs der Interessen zu einem angemessenen Lärmschutz für den Verkehrslandeplatz Magdeburg. Die Vertreter der Stadt Magdeburg in der Gesellschafterversammlung der Flughafen Magdeburg GmbH werden beauftragt, das Erforderliche, insbesondere durch Veränderung des Pachtvertrages mit dem derzeitigen bzw. zukünftigen Pächtern des Verkehrslandeplatzes, zu veranlassen, um folgende Lärmschutzmaßnahmen im Verhandlungswege zu vereinbaren: - Im Zeitraum montags bis freitags vor 7.00 Uhr, zwischen 13.00 und 15.00 Uhr Ortszeit und nach Sonnenuntergang, sowie - samstags, sonntags und an Feiertagen vor 9.00 Uhr und nach 13.00 Uhr Ortszeit sind Starts und Landungen von propellergetriebenen Flugzeugen und Motorseglern bis zu 9.000 kg höchstzulässiger Startmasse untersagt. – wird abgelehnt. 7.2. Spielplatz für Cracauer Stadtteilzentrum A0026/14 Fraktion CDU/BfM (V. Wahlperiode) WV v. 20.02.2014 Die Ausschüsse Juhi, StBV, FG und der BA SFM empfehlen die Beschlussfassung. Stadtrat Rupsch, Fraktion CDU/FDP/BfM, bringt den Änderungsantrag A0026/14/1 ein. Stadtrat Gedlich, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, bringt den Änderungsantrag A0026/14/2 ein. Bezüglich der Nachfrage des Stadtrates Wendenkampf, future! – Die junge Alternative, zum Abstimmungsergebnis im Ausschuss Juhi, führt der Vorsitzende der Fraktion CDU/FDP/BfM Stadtrat Schwenke aus, dass es in der Diskussion um die Frage der Zuständigkeit ging. 45 Der Oberbürgermeister Herr Dr. Trümper verweist auf die Beschlusslage des Stadtrates und bezeichnet den vorliegenden Änderungsantrag A0026/14/1 als absolut sinnvoll. Er macht weiterhin klarstellende Ausführungen bezüglich der Nachfrage des Stadtrates Westphal, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, zur vorliegenden Stellungnahme S0050/14. Nach eingehender Diskussion beschließt der Stadtrat gemäß Änderungsantrag A0026/14/1 der Fraktion CDU/FDP/BfM einstimmig: Der Antrag wird wie folgt ergänzt: Wenn durch den geplanten Bau der Kindertagesstätte in diesem Bereich kein öffentlich zugänglicher Spielplatz realisiert werden kann, sollen, durch die Verwaltung der Landeshauptstadt Magdeburg, weitere mögliche Flächen für den Spielplatzbau untersucht werden. Hierbei sollte auch die Grünfläche in der Herweghstraße, zwischen Lasallestraße und Johannes-Münze-Straße, in Betracht gezogen werden. Der Stadtrat beschließt mehrheitlich, bei 14 Jastimmen und 6 Enthaltungen: Der Änderungsantrag A0026/14/2 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – Der Stadtrat möge folgende Ergänzung des Antragstextes beschließen (Ergänzung im Fettdruck): Dieser Spielplatz ist zusätzlich zum geplanten Bau der Kindertagesstätte als öffentlich zugänglicher Spielplatz im Bereich des Stadtteilzentrums Cracau zu realisieren. wird abgelehnt. Gemäß Antrag A0026/14 der Fraktion CDU//BfM (V. Wahlperiode) beschließt der Stadtrat unter Beachtung des Änderungsantrages A0026/14/1 der Fraktion CDU/FDP/BfM einstimmig: Beschluss-Nr. 063-003(VI)14 Der geplante Spielplatz auf dem Stadtteilzentrum Cracau (Friedrich-Ebert-Str./Cracauer Str.) wird in die Prioritätenliste 2015 aufgenommen und bereits 2015 gebaut. Wenn durch den geplanten Bau der Kindertagesstätte in diesem Bereich kein öffentlich zugänglicher Spielplatz realisiert werden kann, sollen, durch die Verwaltung der Landeshauptstadt Magdeburg, weitere mögliche Flächen für den Spielplatzbau untersucht werden. Hierbei sollte auch die Grünfläche in der Herweghstraße, zwischen Lasallestraße und Johannes-Münze-Straße, in Betracht gezogen werden. 46 7.3. Allen Jugendlichen nach erfolgreichem Schulabschluss eine Chance geben A0041/14 Fraktion DIE LINKE/Menschenrecht, Tier und Naturschutzpartei (V. Wahlperiode) WV v. 20.03.2014 Der TOP 7.3 – A0041/14 wird im Zusammenhang mit TOP 11.5 – I0245/14 behandelt. Stadtrat Jannack, Fraktion DIE LINKE/Gartenpartei, bringt den Antrag A0041/14 ein. Gemäß Antrag A0041/14 der Fraktion DIE LINKE/Menschenrechte, Tier und Naturschutzpartei (V. Wahlperiode) beschließt der Stadtrat einstimmig: Beschluss-Nr. 064-003(VI)14 Der Oberbürgermeister wird gebeten zu klären, welche Angebote zur beruflichen Ausbildung in den Eigenbetrieben der Stadt und den städtischen Gesellschaften oder Gesellschaften mit städtischer Beteiligung auch für Absolventinnen und Absolventen mit Hauptschulabschluss angeboten werden können. Dabei soll der bundesweite Vergleich mit Unternehmen in privater und öffentlicher Hand gesucht werden. 7.4. Magdeburger Bürgerbüros für die Zukunft wappnen A0076/14 Fraktion DIE LINKE/Tierschutzpartei (V. Wahlperiode) WV v. 24.04.2014 Der Ausschuss KRB empfiehlt die Beschlussfassung unter Beachtung des vorliegenden Änderungsantrages A0076/1. Der Ausschuss VW empfiehlt die Beschlussfassung. Der Vorsitzende der Fraktion LINKE/Gartenpartei Stadtrat Theile bringt den Antrag A0076/14 ein. Der Vorsitzende des Ausschusses KRB Stadtrat Meister bringt den Änderungsantrag A0076/14/1 ein. 47 Gemäß Änderungsantrag A0076/14/1 des Ausschusses KRB beschließt der Stadtrat einstimmig: Im ersten Satz des Antrages A0076/14 wird der Passus „Oktober 2014“ durch den Passus „Mitte 2015“ ersetzt. Gemäß Antrag A0076/14 der Fraktion DIE LINKE/Menschenrechte, Tier- und Naturschutz (V. Wahlperiode) beschließt der Stadtrat unter Beachtung des Änderungsantrages A0076/14/1 des Ausschusses KRB einstimmig: Beschluss-Nr. 065-003(VI)14 Der Oberbürgermeister wird beauftragt dem Stadtrat bis Mitte 2015 darzustellen, auf Grundlage welches künftigen Personal- und Dienstleistungs-Konzeptes die Bürgerbüros der LH Magdeburg betrieben werden sollen. Damit ist gleichzeitig über die stadtteilspezifische Anzahl von Kundenkontakten und –bedarfen sowie de fortschreitende Entwicklung von Online-Diensten im Bereich kommunaler Bürger-ITDienstleistungen und deren möglicher Umsetzung in der LH Magdeburg zu informieren. 7.5. Aufwertung – Naherholungsgebiet Barleber See A0077/14 SR Müller - Fraktion DIE LINKE/Tierschutzpartei SR Dr. Kutschmann - Fraktion CDU/BfM (V. Wahlperiode) WV v. 24.04.2014 Die Ausschüsse VW und BSS empfehlen die Beschlussfassung. Stadtrat Dr. Kutschmann, Fraktion CDU/FDP/BfM, bringt den Änderungsantrag A0077/14/1 ein. Gemäß Änderungsantrag A0077/14/1 der Fraktion CDU/FDP/BfM beschließt der Stadtrat einstimmig: Der Beschlusstext des Antrages soll folgendermaßen ergänzt werden: Bei der Erstellung des Konzeptes sind die Wünsche, Vorstellungen und Erfahrungen aller Beteiligten soweit wie möglich zu berücksichtigen. Dabei sollen in einem Gespräch z.B. die Mitarbeiter des Strandbades, die Dauercamper, die Siedler der Bungalowsiedlung angehört werden. Ihre Hinweise sollen soweit wie möglich in das Konzept mit einfließen. 48 Gemäß interfraktionellem Antrag A0077/14 beschließt der Stadtrat unter Beachtung des Änderungsantrages A0077/14/1 der Fraktion CDU/FDP/BfM einstimmig: Beschluss-Nr. 066-003(VI)14 Der Oberbürgermeister wird beauftragt dem Stadtrat bis Oktober 2014 darzustellen, auf Grundlage welches Konzeptes das Naherholungsgebiet Barleber See kurz- und mittelfristig aufgewertet und weiter entwickelt werden soll und wie dies bei der Mittelanmeldung zum Haushalt 2015 entsprechend berücksichtigt wird. Dabei ist ebenfalls darzustellen, wie künftig die Betreibung von Strandbad und Campingplatz optimal praktiziert wird. Bei der Erstellung des Konzeptes sind die Wünsche, Vorstellungen und Erfahrungen aller Beteiligten soweit wie möglich zu berücksichtigen. Dabei sollen in einem Gespräch z.B. die Mitarbeiter des Strandbades, die Dauercamper, die Siedler der Bungalowsiedlung angehört werden. Ihre Hinweise sollen soweit wie möglich in das Konzept mit einfließen. Neuanträge 7.6. Anbahnung einer Städtepartnerschaft mit dem britischen Winchester (England) A0121/14 Fraktion DIE LINKE/Gartenpartei Es liegt der GO-Antrag – Überweisung des Antrages A0121/14 in die Ausschüsse RWB und VW – vor, der durch Stadträtin Schulz, Fraktion DIE LINKE/Gartenpartei, um den Ausschuss FuG ergänzt wird. Des Weiteren liegt der GO-Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen –Überweisung des Antrages A0121/14 in den Beirat für Städtepartnerschaften – vor. Gemäß vorliegenden GO-Anträgen beschließt der Stadtrat einstimmig: Der Antrag A0121/14 der Fraktion DIE LINKE/Gartenpartei wird in die Ausschüsse RWB, VW, FuG und in den Beirat für Städtepartnerschaften überwiesen. 49 7.7. Geschwindigkeitsreduzierung vor der Grundschule Nordwest A0125/14 SPD-Stadtratsfraktion Es liegt der GO-Antrag – Überweisung des Antrages A0125/14 in den Ausschuss StBV – vor. Gemäß vorliegendem GO-Antrag der SPD-Stadtratsfraktion beschließt der Stadtrat einstimmig: Der Antrag A0125/14 wird in den Ausschuss StBV überwiesen. 7.8. Vorblinkanlage Hugo-Junkers-Allee A0136/14 Fraktion CDU/FDP/BfM Es liegt der GO-Antrag – Überweisung des Antrages A0136/14 in die Ausschüsse StBV und FG – vor. Gemäß vorliegendem GO-Antrag der Fraktion CDU/FDP/BfM beschließt der Stadtrat einstimmig: Der Antrag A0136/14 wird in die Ausschüsse StBV und FG überwiesen. 7.9. Denkmalschutzkonzept A0133/14 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Es liegt der GO-Antrag – Überweisung des Antrages A0133/14 in die Ausschüsse K und StBV – vor. Gemäß vorliegendem GO-Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beschließt der Stadtrat einstimmig: Der Antrag A0133/14 wird in die Ausschüsse K und StBV überwiesen. Der vorliegende Änderungsantrag A0133/14/1 der Fraktion CDU/FDP/BfM wird in die Beratungen mit einbezogen. 50 7.10. Aufwertung Landschaftsbild A0141/14 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Es liegt der GO-Antrag – Überweisung des Antrages A0141/14 in die Ausschüsse UwE und StBV – vor. Gemäß vorliegendem GO-Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beschließt der Stadtrat einstimmig: Der Antrag A0141/14 wird in die Ausschüsse UwE und StBV überwiesen. 7.11. Zugang zum Volkspark Westerhüsen A0131/14 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Gemäß vorliegenden Antrag A0131/14 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beschließt der Stadtrat einstimmig: Beschluss-Nr. 067-003(VI)14 Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen ein Zugang zum Volkspark Westerhüsen von Norden über die Straße Am Volkspark möglich wäre. 7.12. Öffentliche Toilette im Glacis-Park A0123/14 Fraktion DIE LINKE/Gartenpartei Gemäß vorliegendem Antrag A0123/14 der Fraktion DIE LINKE/Gartenpartei beschließt der Stadtrat mehrheitlich, bei 11 Gegenstimmen: Beschluss-Nr. 068-003(VI)14 Der Oberbürgermeister wird beauftragt bei der Beantragung von Maßnahmen für das Integrierte Handlungskonzept für Stadtfeld (ASO) zu prüfen, wie die Einrichtung einer öffentlichen Toilette im Glacis-Park ermöglicht werden kann. 51 7.13. Prüfung der Einrichtung einer Lichtsignalanlage A0124/14 Fraktion DIE LINKE/Gartenpartei Gemäß vorliegendem Antrag A0124/14 der Fraktion DIE LINKE/Gartenpartei beschließt der Stadtrat einstimmig: Beschluss-Nr. 069-003(VI)14 Der Oberbürgermeister wird gebeten, die Einrichtung einer Lichtsignalanlage im Kreuzungsbereich Alt Salbke / Unterhorstweg zu prüfen. 7.14. Erhöhung der Verkehrssicherheit für Fußgänger an der Straße Alt Salbke A0126/14 SPD-Stadtratsfraktion Der Vorsitzende der SPD-Stadtratsfraktion Stadtrat Rösler bringt den Antrag A0126/14 ein. Stadträtin Steinmetz, SPD-Stadtratsfraktion, unterstreicht in ihren Ausführungen die Notwendigkeit der Antragstellung und sieht dringenden Handlungsbedarf. Stadtrat Jannack, Fraktion DIE LINKE/Gartenpartei, unterstützt ebenfalls den Antrag A0126/14 und nimmt zu der Vorortsituation Stellung. Der Beigeordnete für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr Herr Dr. Scheidemann bringt zu Beginn seiner Ausführungen seine Betroffenheit zu dem tödlichem Verkehrsunfall in Alt-Salbke zum Ausdruck. Er gibt im Weiteren einen aktuellen Sachstand zur Verkehrssituation in Südost und weist darauf hin, dass die Verwaltung bereits an der Umsetzung des Antrages A0126/14 arbeitet. Der Vorsitzende der Fraktion CDU/FDP/BfM Stadtrat Schwenke bittet darum, grundsätzlich Prüfaufträge so zu formulieren, dass das Ergebnis der Prüfung offen lässt. Der Vorsitzende der Fraktion LINKE/Gartenpartei Stadtrat Theile signalisiert die Zustimmung seiner Fraktion zum vorliegenden Antrag A0126/14. Stadtrat Westphal, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, erinnert daran, dass der anliegende Industriepark bereits seit Jahren mit der vorhandenen Lichtsignalanlage Probleme hat. 52 Gemäß vorliegenden Antrag A0126/14 der SPD-Stadtratsfraktion beschließt der Stadtrat einstimmig: Beschluss-Nr. 070-003(VI)14 Der Oberbürgermeister wird gebeten Maßnahmen zu ergreifen, die die Verkehrssicherheit für querende Fußgänger der Straße „Alt Salbke“ an der Einmündung am „Unterhorstweg“ verbessern. Dabei ist zu prüfen, ob die vorhandene Lichtsignalanlage am Haupteingang des SKL-Geländes einbezogen werden kann. 7.15. Bewerbung um das Siegel „Kinderfreundliche Kommune“ A0132/14 SR Müller, Fraktion DIE LINKE/Gartenpartei Es liegt der GO-Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – Überweisung des Antrages A0132/14 in den Ausschuss FuG – vor. Gemäß vorliegendem GO-Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beschließt der Stadtrat einstimmig: Der Antrag A0132/14 wird in den Ausschuss FuG überwiesen. Der vorliegende Änderungsantrag A0132/14/1 der Fraktion DIE LINKE/Gartenpartei wird in die Beratung mit einbezogen. 7.16. Überprüfung auf Stasi-Mitarbeit A0135/14 Fraktionen CDU/FDP/BfM, SPD und Bündnis 90/Die Grünen Gemäß interfraktionellen Antrag A0135/14 beschließt der Stadtrat mehrheitlich, bei 6 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen: Beschluss-Nr. 071-003(VI)14 1. Die Mitglieder des neu gewählten Stadtrates für die VI. Wahlperiode von 2014-2019 sollen auf hauptamtliche und inoffizielle Mitarbeit beim ehemaligen Ministerium für Staatssicherheit überprüft werden, soweit sie vor dem 09. November 1989 das 18. Lebensjahr vollendet hatten. 53 2. Die Stadträtinnen und Stadträte werden aufgefordert, der Einleitung einer Überprüfung ihrer Person auf hauptamtliche und inoffizielle Mitarbeit beim Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR zuzustimmen und alle dazu notwendigen Angaben zur Verfügung zu stellen. 3. Der Stadtrat bildet dazu einen zeitweiligen Ausschuss, der aus je einem Vertreter der im Stadtrat vertretenen Fraktionen besteht sowie bei Bedarf aus einem Mitarbeiter des Fachbereiches für Personal- und Organisationsservice. Der/Die Vorsitzende des zeitweiligen Ausschusses wird aus der Mitte der Mitglieder dieses zeitweilig tätigen Ausschusses gewählt. 4. Der/Die Vorsitzende des zeitweiligen Ausschusses wird zur Abgabe der Anträge auf Überprüfung bei der Behörde der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR ermächtigt. Das Ergebnis der Überprüfung wird dem zeitweiligen Ausschuss zur Auswertung vorgelegt und sowohl dem Stadtratsvorstand als auch den im Stadtrat vertretenen Fraktionen zur Kenntnis gegeben. 5. Eine öffentliche Bekanntgabe der Ergebnisse erfolgt in Abstimmung mit den einzelnen Fraktionen. Hinweis Der Vorsitzende der Fraktion LINKE/Gartenpartei Stadtrat Theile übt Kritik, dass der Vorsitzende des Stadtrates Herr Schumann über den Antrag A0135/14 ohne vorherige Diskussion sofort hat abstimmen lassen. 7.17. Geologisches Modell Magdeburger Untergrund A0137/14 Fraktion CDU/FDP/BfM Gemäß Antrag A0137/14 der Fraktion CDU/FDP/BfM beschließt der Stadtrat einstimmig: Beschluss-Nr. 072-003(VI)14 Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob, in Zusammenarbeit mit dem Naturwissenschaftlichen Verein zu Magdeburg e.V., das Geologische 3D-Modell des Magdeburger Untergrundes als Dauerleihgabe, nach den bisher geplanten Ausstellungen, in das Naturkundemuseum Magdeburg geholt werden kann. 54 7.18. Querung Adelheidring A0139/14 Fraktion CDU/FDP/BfM Es liegt der GO-Antrag der SPD-Stadtratsfraktion – Überweisung des Antrages A0139/14 in den Ausschuss StBV – vor. Stadtrat Canehl, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, spricht sich gegen den GO-Antrag aus. Gemäß vorliegendem GO-Antrag der SPD-Stadtratsfraktion beschließt der Stadtrat einstimmig: Der Antrag A0139/14 wird in den Ausschuss StBV überwiesen. 7.19. Fehler bei der Erstellung von Beitragsbescheiden für die Kinderbetreuung aufklären A0134/14 Fraktion DIE LINKE/Gartenpartei Es liegt der GO-Antrag der SPD-Stadtratsfraktion – Überweisung des Antrages A0134/14 in die Ausschüsse Juhi, FG und FuG – vor. Stadtrat Jannack, Fraktion DIE LINKE/Gartenpartei, spricht sich gegen den GO-Antrag aus. Der Vorsitzende der Fraktion CDU/FDP/BfM Stadtrat Schwenke und der Vorsitzende der SPDStadtratsfraktion Stadtrat Rösler sprechen sich für die Annahme des GO-Antrages aus. Gemäß vorliegenden GO-Antrag der SPD-Stadtratsfraktion beschließt der Stadtrat mehrheitlich, bei 6 Gegenstimmen: Der Antrag A0134/14 wird in die Ausschüsse Juhi, FG und FuG überwiesen. 7.20. Hochwasserschutz mit maximalem Erhalt der Werder-Linden A0138/14 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Fraktion DIE LINKE/Gartenpartei Stadtrat Köpp, Fraktion DIE LINKE/Gartenpartei, bringt den interfraktionellen Antrag A0138/14 ein. Stadtrat Gedlich, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, macht ergänzende Ausführungen zur Intention des vorliegenden interfraktionellen Antrages A0138/14. 55 Im Rahmen der anschließenden Diskussion nehmen Vertreter aller Fraktionen und der Verwaltung zum Antrag A0138/14 Stellung. Stadtrat Wendenkampf, future! – Die junge Alternative, spricht sich in seinen Ausführungen für den Erhalt der Allee aus und benennt alternative Möglichkeiten zum Hochwasserschutz. Stadtrat Canehl, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, macht Ausführungen zur Rechtmäßigkeit und übt Kritik, dass der Stadtrat unzureichend in dieser Frage beteiligt wurde. Zu Beginn seiner Ausführungen gibt der Oberbürgermeister Herr Dr. Trümper den Hinweis, nicht auf die Frage des übertragenen Wirkungskreises eingehen zu wollen, da diese für ihn sekundär sei. Er legt dar, dass das Hochwasser 2013 Anlass dafür war, dem Stadtrat ein Programm mit Maßnahmen zum Hochwasserschutz vorzustellen – ohne dass es beschlossen wurde -, welches auf große Zustimmung gestoßen ist. Insbesondere verdeutlicht er seine Auffassung, kein Risiko für die Bevölkerung seiner Stadt eingehen zu wollen, indem mit der Umsetzung der Maßnahmen noch gewartet werde. Es gebe keinen Anlass, davon auszugehen, dass nicht bereits im nächsten Jahr wieder solch ein Hochwasser eintreten kann. Deshalb wurde sowohl vom Bund als auch vom Land vorgegeben, dass Maßnahmen zur Reparatur eingetretener Schäden bis zum 30. 06. 2014 zu beantragen waren. Diese Antragsfrist wurde kurzfristig bis zum 31. 12. 2014 verlängert. Herr Dr. Trümper verweist darauf, dass nach Ablauf dieser Frist keine Anträge mehr gestellt werden können und somit auch keine Zeit bleibe, hierzu lange Diskussionen zu führen. Eingehend auf die Finanzierung der erforderlichen Reparaturmaßnahmen in der Zollstraße legt er dar, dass hierfür die Antragstellung bis Juni 2014 erfolgen musste und die erforderlichen Abstimmungen im Eiltempo vorgenommen wurden. Er legt dar, dass oberste Prämisse der Verwaltung für die Planung der Zollstraße war und auch davon ausgegangen wurde, dass die vorhandenen Bäume erhalten bleiben. Im Mai wurde ihm jedoch seitens des Umweltamtes und des Tiefbauamtes persönlich vorgetragen, dass diese Planung nach neuesten Erkenntnissen nicht gehalten werden kann, jedoch nach Umsetzung der Maßnahme neue Bäume gepflanzt werden. Hinsichtlich der Aussagen der Vertreter des Umweltamtes und des Tiefbauamtes wurde von ihm kein Anlass gesehen, diese anzuzweifeln. Mit Hinweis auf mögliche Aktionen für den Erhalt der Bäume informiert er über seine getroffenen Festlegung zur Durchführung einer Bürgerversammlung am 15. 07. 2014, um hier den Bürgern die Situation vorzustellen und die Meinung der betroffenen Bürger zu erfahren. Im Weiteren verweist er auf die einzuhaltenden Dimensionen der erforderlichen Hochwasserschutzmaßnahmen zum Schutz des gesamten Stadtgebietes Ostelbien und informiert, dass zur Einhaltung der Fristen für die Beantragung der erforderlichen Mittel, die Maßnahmen weiter geplant wurden und entsprechende Ausschreibungen erfolgten. Insbesondere verweist er nochmals auf die Pflicht zur Einhaltung dieser Fristen, da ansonsten die Finanzierung durch die Stadt erfolgen müsste. Bezug nehmend auf den Bereich Oststraße legt er dar, dass hier die Stadt die Maßnahme sozusagen als Beliehener vom Land durchführt und es sich um eine reine Präventionsmaßnahme handelt. Hier wird der bisher nicht vorhandene Hochwasserschutz erst hergestellt. Detailfragen zu dieser Maßnahme befinden sich noch in der Abstimmung und die Maßnahme wird Schritt für Schritt durchgeführt. Eingehend auf die Ausführungen des Stadtrates Wendenkampf stimmt der Oberbürgermeister dessen Argument zu, dass durch Deichrückverlegungsmaßnahmen die Schaffung von 56 Retentionsflächen ohne Wenn und Aber Prämisse Nummer Eins sind. Die müsse aber in einer Dimension gemacht werden, die wahrscheinlich noch nicht jedem klar ist. Zur Verdeutlichung verweist der Oberbürgermeister Herr Dr. Trümper auf den während des Hochwassers 2013 eingetretenen Deichbruch bei Breitenhagen und informiert, dass durch diesen mit Herauslaufen des Wassers auf einer Fläche von 80 km² eine Absenkung des erreichten Höchststandes des Pegels von 7,47 m in Magdeburg um 30 cm brachte. Die Schaffung einer Retetionsfläche in diesem Ausmaß mit einer Tiefe von zwei Metern innerhalb von ein oder zwei Jahren bezeichnet er jedoch als unrealistisch. Auch die Schaffung einer kleinen Ausbuchtung würde keinen großen Erfolg zeigen, da diese innerhalb von ein oder zwei Minuten vollgelaufen sei. Eine Deichrückverlegung müsse über eine große Fläche und eine große Strecke erfolgen, um sinnvoll zu sein. Er gibt den Hinweis, dass der Vorsitzende des BUND Deutschland Herr Prof. Weiger im Rahmen seines Besuches in Magdeburg ebenfalls die Aussage getroffen hat, dass eine derartige Maßnahme nicht kurzfristig durchgeführt werden kann, und dass Beides, sowohl Schutzmaßnahmen als auch die Schaffung von Retentionsflächen, durchgeführt werden müsse. Der Oberbürgermeister Herr Dr. Trümper legt seine Auffassung dar, dass jetzt keine Zeit sei, sich auf große Diskussionen einzulassen und zum Schutz der Bürger die Hochwasserschutzmaßnahmen durchgesetzt werden müssen. Er sieht das Erfordernis der Baumfällungen als misslich an, verweist jedoch darauf, dass es für die Verwaltung keine Alternative dazu gibt. Jedoch werden neue Bäume gepflanzt und somit eine neue Allee angelegt. Er erinnert daran, dass auch im Zuge der Gestaltung der Hegelstraße eine ähnliche Debatte geführt wurde, die damals neu angelegte Allee ihresgleichen sucht und deren Größe heute auch wahrnehmbar ist. Eingehend auf die Stadtratstätigkeit legt er dar, dass natürlich der Stadtrat das freie Recht habe mehrheitlich zu beschließen, die Maßnahmen am Werder einzustellen. Es könne auch beschlossen werden, Alternativen vorgelegt zu bekommen und die entsprechenden Beantragungen 2016/17 vorzunehmen. Hierfür werde er jedoch seine Stimme nicht geben. Bezug nehmend auf das in den letzten Wochen von ihm gehörte Argument, die Umsetzung der Hochwassermaßnahmen im Rahmen seines Wahlkampfes zu betreiben führt er aus, dass er bereits seit 13 Jahren durch seine tägliche Arbeit Wahlkampf betreibt. Dies tue er, damit die Bürger die Wahl haben in der Stadt leben und arbeiten zu können, Kultur zu machen, Sport zu treiben und dies werde er auch weiter tun. In seinen weiteren Ausführungen geht der Oberbürgermeister Herr Dr. Trümper auf die Thematik der Aufstellung mobiler Wände ein und verweist anhand des Beispiels Herrenkrughotel auf den zu leistenden Aufwand für den Bau dieser Wände. Diese sind nicht einfach aufzustellen, da hier in Größenordnungen Fundamente gebaut werden müssen. Insbesondere verweist er hierzu auf die bereits erfolgte Argumentation der Verwaltung, dass bei einer Umsetzung dieser Maßnahme auf Grund der Schaffung eines Fundamentes in drei Metern Tiefe eine 100%ige Entfernung der Bäume erforderlich ist. Das heißt, das Mobile-Wand-Bauen hätte die Bäume in keiner Weise an der Stelle geschützt, da der Fundamentboden noch viel breiter, als bei der jetzt vorgeschlagenen Bauweise, ist. Anhand des Beispiels der Stadt Köln informiert er im Weiteren über den erforderlichen Aufwand hinsichtlich der Einlagerung, der Pflege und des regelmäßigen Trainings zum Aufstellen der Wände und bezeichnet es als nicht leistbar, dies in der erforderlichen Dimension durchzuführen. Dies könne an bestimmten Stellen gemacht werden und wird auch auf dem Westufer der Elbe erfolgen. Hier werde keine Mauer gebaut. Auf dem Werder jedoch müssten auf mehreren Kilometern diese Wände mit großem Aufwand errichtet werden. Dies könne niemand ernsthaft leisten. Insbesondere legt er dar, dass selbst die Stadt Köln nie wieder mobile Wände, wie sie jetzt genutzt werden, errichten würde. 57 Als weiteres Argument gegen die Errichtung von mobilen Wänden legt er dar, dass die hinter den Wänden liegenden Flächen beräumt werden müssen auf Grund der bestehenden Gefahr, dass eine mobile Wand dem auftretenden Wasserdruck nicht standhält. Mobile Wände sind an den Stellen, wo ein richtiger Wasserdruck besteht, nicht das richtige Mittel der Wahl. Abschließend verweist er eingehend auf Reaktionen aus den Reihen des Stadtrates darauf, dass die zu dieser Thematik von ihm vorgetragene Argumentation auf getroffene Aussagen Kölner Experten beruhen, die ihrerseits über eine 20jährige Erfahrung verfügen. Stadtrat Kräuter, SPD-Stadtratsfraktion, übt Kritik am vorliegenden interfraktionellen Antrag A0138/14 und merkt an, dass die Sorge der Menschen für die Antragsteller wohl keine Priorität hat. Stadtrat Dr. Grube, SPD-Stadtratsfraktion, ergänzt, dass der Hochwasserschutz das Wichtigste ist, was der Stadtrat in den nächsten Jahren zu leisten hat und Menschenschutz vor Naturschutz geht. Der Vorsitzende der Fraktion LINKE/Gartenpartei Stadtrat Theile geht auf die in der Diskussion gemachten Ausführungen ein und stellt klar, dass sie mit der Antragstellung eine vernünftige Lösung zum Hochwasserschutz suchen und bezeichnet dies als legitim. Er merkt weiter an, dass Hochwasserschutz und Umweltschutz nicht gegeneinander stehen, sondern miteinander durchgeführt werden sollten. Der Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Stadtrat Meister weist die geäußerte Unterstellung des Oberbürgermeisters Herrn Dr. Trümper zurück, dass er mit diesem Thema Wahlkampf macht. Er sieht ebenfalls schnellen Handlungsbedarf in der Frage des Hochwasserschutzes. Der Oberbürgermeister Herr Dr. Trümper legt in seinen Ausführungen die fachlichen Argumente, die gegen die Errichtung einer mobilen Wand zum Hochwasserschutz sprechen, dar. Nach umfangreicher Diskussion bringt der Vorsitzende der Fraktion CDU/FDP/BfM Stadtrat Schwenke den GO-Antrag – Ende der Rednerliste – ein. Gemäß GO-Antrag des Vorsitzenden der Fraktion CDU/FDP/BfM Stadtrat Schwenke beschließt der Stadtrat mehrheitlich, bei einigen Gegenstimmen und Enthaltungen: Ende der Rednerliste Stadtrat Frank Schuster, Fraktion CDU/FDP/BfM, spricht sich im Namen seiner Fraktion klar für den Hochwasserschutz aus. Stadtrat Gedlich, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, bittet den Oberbürgermeister Herrn Dr. Trümper zukünftig bei der Frage Hochwasserschutz weitere Alternativen zu prüfen. Im Rahmen der weiteren Diskussion legen Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nochmals ihren Standpunkt, insbesondere zur Frage des Zustandes der Linden und wie man Hochwasserschutz betreibt, dar. Stadtrat Hans-Jörg Schuster, Fraktion CDU/FDP/BfM, verweist in seinen Ausführungen auf die Vielzahl von Baumfällungen in Sachsen-Anhalt und bedauert ebenfalls die Fällung der Linden. 58 Abschließend geht der Beigeordnete für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr Herr Dr. Scheidemann erläuternd auf die Faktenlage und zum Informationsfluss zu dieser Thematik im Stadtrat ein. Nach umfangreicher kontroverser Diskussion beschließt der Stadtrat mehrheitlich, bei 15 Jastimmen und 1 Enthaltung: Beschluss-Nr. 073-003(VI)14 Der interfraktionelle Antrag A0138/14 – Zur notwendigen Realisierung einer Hochwasserschutzmauer in der Zollstraße unter der Maßgabe des maximalen Erhalts der Lindenbäume wird der Oberbürgermeister beauftragt, 1. die Bäume in der Zollstraße einzeln zu begutachten und nur die kranken bzw. die für die Realisierung der Baumaßnahmen nach allen Möglichkeiten der Technik wirklich notwendigen Baumfällungen vorzunehmen. 2. Im nördlichen Bereich mit den besonders dicken mehr als 100 Jahre alten Linden wird geprüft, ob man ganz auf Fällungen verzichten und z.B. die Schutzmauer in größerem Abstand von den Bäumen errichten kann. – wird abgelehnt. Persönliche Erklärung des Stadtrates Wendenkampf, future! – Die junge Alternative Stadtrat Wendenkampf, future! – Die junge Alternative, gibt eine persönliche Erklärung ab. (Anlage 3) 7.21. Freihandelsabkommen TTIP und CETA stoppen - Kommunale Daseinsvorsorge schützen A0140/14 Fraktion DIE LINKE/Gartenpartei Es liegt der GO-Antrag – Überweisung des Antrages A0140/14 in den Ausschuss RWB – vor. Stadtrat Dr. Grube, SPD-Stadtratsfraktion und Stadtrat Jannack, Fraktion DIE LINKE/Gartenpartei, sprechen sich gegen den GO-Antrag aus. Der Oberbürgermeister Herr Dr. Trümper verweist auf eine gestrige Veranstaltung im Rathaus, in der Herr Prof. Straubhaar aus Hamburg einen Vortrag gehalten hat. Dieser hat geäußert, dass das Abkommen (CETA) mit den USA die einzige Chance ist, im Wettbewerb mit Asien zu bestehen. 59 Der Vorsitzende der Fraktion CDU/FDP/BfM Stadtrat Schwenke spricht sich für den GO-Antrag aus. Stadtrat Jannack, Fraktion DIE LINKE/Gartenpartei, erläutert die Zielstellung des vorliegenden Antrages A0140/14. Stadtrat Dr. Grube, SPD-Stadtratsfraktion, geht auf die Frage der Schiedsbarkeit ein und spricht sich für die Ablehnung des Antrages A0140/14 aus. Er bringt den Änderungsantrag A0140/14/1 der SPD-Stadtratsfraktion ein. Er beantwortet weiterhin die Nachfrage des Stadtrates Assmann, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, zum Punkt 1 des vorliegenden Änderungsantrages A0140/14/1 der SPD-Stadtratsfraktion. Stadtrat Boeck, Fraktion DIE LINKE/Gartenpartei, macht ergänzende Ausführungen zur Intention des Antrages A0140/14. Nach eingehender Diskussion beschließt der Stadtrat gemäß Änderungsantrag A0140/14/1 der SPD-Stadtratsfraktion mehrheitlich, bei 19 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen: Der Antrag wird wie folgt geändert: 1. Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg spricht sich gegen das derzeit zwischen den USA und der EU verhandelten „Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft“ (TTIP) und gegen das zwischen der EU und Kanada verhandelte Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) in der jetzigen Form aus. 2. Der Stadtrat ist besorgt, dass nach derzeitigem Verhandlungsstand europäische Standards, insbesondere Umwelt-, Arbeits-, Arbeitnehmer- und Verbraucherschutzstandards sowie bestehenden Rechtsvorschriften der Europäischen Union, unterlaufen werden und dass daraus negative Auswirkungen auf die Entwicklung der Landeshauptstadt Magdeburg und die kommunale Daseinsvorsorge entstehen. 3. Der Stadtrat lehnt die geplanten Investor-Staat-Schiedsverfahren ausdrücklich ab. Damit wird der Schutz einheimischer Betriebe bei Geschäften in Nordamerika ausgehebelt. Schiedsverfahren können und dürfen eine ordentliche Gerichtsbarkeit nicht ersetzen. 4. Der Oberbürgermeister wird gebeten, diese Haltung im Deutschen Städtetag und anderen Gremien zu vertreten und entsprechende Initiativen zu unterstützen. 60 Gemäß Antrag A0140/14 der Fraktion DIE LINKE/Gartenpartei beschließt der Stadtrat unter Beachtung des Änderungsantrages A0140/14/1 der SPD-Stadtratsfraktion mehrheitlich, bei 13 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen: Beschluss-Nr. 077-003(VI)14 1. USA und der EU verhandelten „Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft“ (TTIP) und gegen das zwischen der EU und Kanada verhandelte Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) in der jetzigen Form aus. 2. Der Stadtrat ist besorgt, dass nach derzeitigem Verhandlungsstand europäische Standards, insbesondere Umwelt-, Arbeits-, Arbeitnehmer- und Verbraucherschutzstandards sowie bestehenden Rechtsvorschriften der Europäischen Union, unterlaufen werden und dass daraus negative Auswirkungen auf die Entwicklung der Landeshauptstadt Magdeburg und die kommunale Daseinsvorsorge entstehen. 3. Der Stadtrat lehnt die geplanten Investor-Staat-Schiedsverfahren ausdrücklich ab. Damit wird der Schutz einheimischer Betriebe bei Geschäften in Nordamerika ausgehebelt. Schiedsverfahren können und dürfen eine ordentliche Gerichtsbarkeit nicht ersetzen. 4. Der Oberbürgermeister wird gebeten, diese Haltung im Deutschen Städtetag und anderen Gremien zu vertreten und entsprechende Initiativen zu unterstützen. 7.22. Projektbeteiligung „Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus“ A0142/14 SPD-Stadtratsfraktion Gemäß Antrag A0142/14 der SPD-Stadtratsfraktion beschließt der Stadtrat einstimmig: Beschluss-Nr. 078-003(VI)14 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das städtebaulich und denkmalpflegerisch national bedeutende Sanierungsobjekt „Stadthalle Magdeburg“ dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt und Raumforschung (BBSR) als Förderprojekt im Rahmen der Initiative „Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus“ vorzuschlagen. 8. Einwohnerfragestunde 61 Gemäß § 28 KVG LSA i.V. mit § 14 der Hauptsatzung der LH Magdeburg führt der Stadtrat zwischen 17.00 Uhr und 17.30 Uhr eine Einwohnerfragestunde durch. Herr Wolfgang Gräber, wohnhaft Helene-Weigel-Straße 26, 39128 Magdeburg. Schönen guten Tag, meine Damen und Herren, ich möchte Sie begrüßen und bevor ich das Wort hier ergreifen darf, möchte ich mich kurz vorstellen. Mein Name ist Wolfgang Gräber, ich wohne im Stadtteil Kannenstieg und bin von Beruf Dipl.-Ingenieur für Eisenbahnbaubetriebsund Verkehrstechnik und habe 46 Jahre bei der Eisenbahn gearbeitet, davon 38 Jahre in bauleitenden und –überwachenden Tätigkeiten bei der Deutschen Reichsbahn und bei der Deutschen Bahn AG. Zuletzt habe ich bei der Deutschen Bahn AG Zentrale Nitz in Frankfurt/Main in der Systemstelle Fahrweg gearbeitet. D. h. also, wenn ich hier meine Einwände vorbringe, dann ist das nicht von irgendwie, dass ich da keine Ahnung davon habe, sondern dass ich aufgrund meiner fachlichen Qualifikation mir ein Urteil erlauben darf. Und zwar geht es mir um die zweite Straßenbahntrasse, die bis in den Kannenstieg, d. h. mit dem 6. Bauabschnitt erfolgen soll. Und ich möchte Ihnen heute meine berechtigten Gründe für meinen Einspruch und von den zahlreicher Bürger über diese Trasse hier kundtun, denn wie gesagt, bisher wurde zu all diesen Themen oder bei diesen Bürgerversammlungen keinerlei Notiz genommen bzw. die wurden mehr oder weniger ignoriert. Der fehlende Bedarf, speziell für den Kannenstieg, der dürfte doch schon ausschlaggebend sein, dass die daraus resultierende Unwirtschaftlichkeit und Rentabilität bei den hohen Investitionskosten, die damit verbunden sind, nicht zu vertreten ist. Es gibt viele Gründe, die die negativen Einflussfaktoren für diesen Straßenbahnabschnitt beeinträchtigen und die Ablehnung rechtfertigen. Der Kannenstieg ist bereits bestens durch die Straßenbahnlinie 1 mit der Haltestelle Milchweg und Ebendorfer Chaussee mit einer schnellen und günstigen Verbindung zur Stadt angebunden und der Bus der Linie 69 verkehrt vorrangig ohnehin als Zubringer. Und ich möchte mal sagen, an einer Spazierfahrt durch die Gärten vom Milchweg und Birkenweiler bzw. Neustädter Feld sind wohl die wenigsten Fahrgäste interessiert. Die Einwohnerzahl im Kannenstieg hat sich auch u. A. deswegen, ist sie da zu nennen, da sie sich seit 1993 um ca. ein Drittel reduziert hat und der vorliegende Demografiebericht sagt auch eine weitere Reduzierung von rund 1.000 Leuten voraus. Die Frage ist, inwieweit haben diese Pläne zur Verlegung der Trasse in den Kannenstieg nach wie vor Bestand? Antwort des Beigeordneten für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Herrn Dr. Scheidemann: In seiner Beantwortung verweist der Beigeordnete Herr Dr. Scheidemann auf den Grundsatzbeschluss des Stadtrates, die zweite Nord-Süd-Verbindung in allen ihren Fesselungen zu bauen und darauf, dass Träger der Maßnahme aber nicht die Stadt, sondern die MVB GmbH ist. Hinsichtlich des von Herrn Gräber benannten Abschnittes informiert er zur derzeitigen Situation, dass die MVB in der Vorplanung ist und formelle Verfahren, insbesondere das Planfeststellungsverfahren für diese Maßnahme, folgen werden. In diesem Planfeststellungsverfahren, ähnlich wie in einem Bauleitplanverfahren für einen Bebauungsplan, können Hinweise geltend gemacht werden. Herr Dr. Scheidemann legt dar, dass Bürgerversammlungen stattfinden werden und Anhörungstermine, in denen formal die seitens der Bürger herausgefundenen Besonderheiten berücksichtigt werden. Das alles findet dann Eingang in den Planfeststellungsbeschluss. Die Stadt hat ein gemeindliches Einvernehmen zu den Planungen zu erklären, soweit sei der Stand der Bearbeitung jedoch noch nicht. 62 In seinen weiteren Ausführungen verweist er auf die schwierige Situation, dass, wenn Planungen noch sehr frisch sind, die einzelnen Eckpunkte solcher Planungen noch nicht feststehend sind. In diesem Bereich werden u.a. geprüft, wo welche Leitungen sind. D.h., wenn sehr früh informiert wird, können die Planungen noch sehr stark abweichen. Herr Dr. Scheidemann legt dar, dass, wenn die Vorplanung einen gewissen Stand hat, die Verwaltung mit den dortigen GWAs das Gespräch sucht und im Rahmen der Durchführung von Bürgerversammlungen über den dann präzisierten Planungsstand informiert wird. Weiterhin informiert der Beigeordnete Herr Dr. Scheidemann, dass es zur Darstellung volkswirtschaftlicher und betriebswirtschaftlicher Belange ein standardisiertes Verfahren gibt und dies für die gesamte 2. Nord-Süd-Verbindung bereits geschehen ist. Er merkt an, es sei immer sehr schwer, einen einzelnen Trassenabschnitt zu betrachten, da die einzelnen Trassen in ihrer Gesamtheit ein Ergebnis erbringen. Abschließend nimmt der Beigeordnete Herr Dr. Scheidemann Bezug auf die Aktivitäten hinsichtlich der Straßenbahntrasse in Neu-Reform und verweist auf die gute Annahme der Trasse insbesondere auch durch die dort wohnende ältere Bevölkerung. Zusammenfassend verweist Herr Dr. Scheidemann nochmals auf den vorliegenden Grundsatzbeschluss des Stadtrates und darauf, dass derzeit noch keine gesicherten Angaben zur Vorplanung gemacht werden können. Er sichert zu, zu gegebener Zeit den Kontakt zu Herrn Gräber zu suchen und merkt an, dass Hinweise hinsichtlich der Planung auch in Richtung MVB als Aufgabenträger gerichtet werden sollten. Auf Nachfrage von Herrn Gräber, ob zum Zeitpunkt der avisierten Kontaktaufnahme noch nicht nur aus seiner Sicht - absolut notwendige Veränderungen in der Planung vornehmbar sind, sagt der Beigeordnete Herr Dr. Scheidemann zu, diese Bitte im Gespräch mit der Geschäftsführerin der MVB Frau Münster-Rendel vorzutragen. 9. Anfragen und Anregungen an die Verwaltung 9.1. Schriftliche Anfrage (F0156/14) des Stadtrates Schindehütte, Fraktion CDU/FDP/BfM und Stadträtin Zimmer, Fraktion DIE LINKE/Gartenpartei Kosmos-Promenade Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Trümper, am 05. September 2013 hat der Stadtrat die Umbenennung der Zentrumsachse Reform in Kosmos-Promenade mit der Drucksache DS0317/13 (Beschluss-Nr. 1930-66(V)13) beschlossen. Die Umbenennung betrifft hierbei mehrere Anlieger, die eine neue Anschrift für ihren Besucherund Briefverkehr benötigen, bspw. muss auch die ansässige Notdienstapotheke erreichbar sein. Leider ist bis heute, fast ein Jahr danach, eine Nummerierung der betroffenen Häuser noch nicht erfolgt. Daher stellen wir folgende Fragen: 1. Welches Verfahren wird zur Vergabe von Hausnummern nach einer Neu- bzw. Umbenennung einer Straße angewandt? 63 2. Welchen Zeitraum umfasst dieses Verfahren durchschnittlich? 3. Warum ist eine Nummerierung der Häuser in der Kosmos-Promenade noch nicht erfolgt? Antwort des Beigeordneten für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr Herr Dr. Scheidemann: In seiner Beantwortung geht der Beigeordnete Herr Dr. Scheidemann auf die einzelnen Fragestellungen ein und führt zu Frage 1 aus, dass bei einer Umbenennung einer Straße ein Änderungsbescheid der Lagebezeichnung erfolgt. Bei einer Neubenennung erfolgt eine Antragstellung auf Hausnummernvergabe durch den Eigentümer und ein entsprechender Hausnummernvergabebescheid. Zur Frage 2 gibt er zu bedenken, dass bei einer Umbenennung ein Übergangszeitraum von einem Jahr erfolgt. Dieser Zeitraum ist dafür gedacht, den Bürgern genügend Zeit einzuräumen, erforderliche Anschriftenänderungen und Ummeldungen vornehmen zu können. Eingehend auf Frage 3 verweist der Beigeordnete Herr Dr. Scheidemann darauf, dass es sich bei der Kosmos-Promenande um eine Neuvergabe, und nicht, wie ausgeführt, um eine Umbenennung handelt. Anscheinend werden hier ebenfalls zusätzliche Nummerierungen gewünscht, bisher liegt jedoch kein Nummerierungsantrag des Eigentümers vor. Herr Dr. Scheidemann verweist insbesondere darauf, dass eine Nummerierung von Amts wegen nicht erforderlich sei, da das Gebäude dem Objekt Otto-Baer-Straße 6 und 8 zugeordnet ist und von der auch die Belieferung erfolgt. Gespräche mit der Apotheke erfolgten bereits mit dem Verweis, dass bei einer zusätzlichen Hausnummernvergabe ein Antrag durch den Eigentümer notwendig ist bzw. eine diesbezügliche Vollmacht von ihm vorliegen muss. Die Mieter sollten an den Eigentümervermieter herantreten, wenn sie eine zusätzliche Hausnummerierung wünschen. Nachfrage des Stadtrates Schindehütte: Wenn der Vermieter, wie in dem Fall offensichtlich nichts tut, haben die Geschäfte sozusagen keinen Anspruch auf eine ordentliche Nummerierung. Ich meine, gerade die Apotheke, die suchen nachts die Apotheke hinten auf dem Hof, weil die Adresse eben die Lieferadresse ist, wo der Hintereingang ist. Und genau so unsere Stadtteilbibliothek hat keine ordentliche Nummer. Also ich denke, hier müsste vielleicht von der Stadt aus doch mal eingewirkt werden, dass da eine ordentliche Nummerierung durchgeführt wird. Eingehend auf die Nachfrage versichert der Beigeordnete Herr Dr. Scheidemann, dem Anliegen nochmals nachzugehen. Er gibt jedoch den Hinweis auf die Problematik, dass viele Bürger die Nummerierungen gar nicht wollen, da diese einen zusätzlichen Aufwand erfordern. 9.2. Schriftliche Anfrage (F0155/14) der Stadträtin Steinmetz, SPD-Stadtratsfraktion Pflege von Entwässerungsgräben am Buckauer Wasserwerk Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 64 Anwohner des neuen Baugebietes am Buckauer Wasserwerk berichteten mir, dass die entlang der Straßen befindlichen Entwässerungsgräben (siehe Grafik/grüne Bereiche) nur an einigen Stellen und nicht im gesamten Bereich von der Stadt gereinigt würden. Ich frage Sie: 1. Ist die Wahrnehmung der Anwohner richtig und werden nur bestimmte Bereiche der Gräben gesäubert? 2. Wenn dies zutrifft, welches sind die Gründe hierfür? 3. Geht mit der Widmung der Straßen im B-Plan Gebiet zu Gemeindestraßen die Reinigungszuständigkeit der Gräben auf die Stadt über? Antwort des Beigeordneten für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr Herrn Dr. Scheidemann: In seiner Beantwortung verweist der Beigeordnete Herr Dr. Scheidemann auf die in der heutigen Stadtratssitzung zu behandelnde Drucksache DS0134/14 hinsichtlich der Widmung der Straßen im Bereich Wasserwerk/Buckau. Er führt aus, dass sich die Entwässerungsmulden ausschließlich auf privaten Grundstücken befinden, aber nach § 2 Straßengesetz Bestandteil der Straße sind und mit der Widmung dann zur öffentlichen Verkehrsfläche gehören. Der Baulastträger und damit Verkehrssicherungs- und -unterhaltspflichtiger ist die Landeshauptstadt Magdeburg. Die Übernahme der Baulast des Tiefbauamtes erfolgte im September 2013. Seitens der SWM erfolgten die technische Abnahme und die ordnungsgemäße Herstellung der Mulden. Die Entwässerungsmulden werden als abwassertechnische Anlagen an die SWM übergeben. Insbesondere verweist der Beigeordnete Herr Dr. Scheidemann darauf, dass sich dieses Verfahren noch in der Bearbeitung befindet und deshalb der beschriebene Zustand besteht. Die SWM pflegen bedarfsweise den ordnungsgemäßen Zustand der befindlichen Mulden an bebauten und unbebauten Grundstücken. Der Pflegezyklus ist dann Angelegenheit der SWM. 9.3. Schriftliche Anfrage (F0140/14) des Stadtrates Köpp, Fraktion DIE LINKE/Gartenpartei Kürzungen der FAG-Landeszuweisungen und ihre Folgen Die Landesregierung will die Zuweisungen, die die Gemeinden, Städte und Landkreise über das Finanzausgleichsgesetz (FAG) erhalten, in den kommenden beiden Jahren drastisch kürzen. „Vorgesehen ist, die Gelder (derzeit: 1,57 Milliarden Euro) im nächsten Jahr um knapp 130 Millionen Euro zu senken. 2016 sollen die Zuweisungen im Vergleich zum laufenden Jahr um rund 160 Millionen Euro reduziert werden.“, so die Berichterstattung in der Magdeburger Volksstimme vom 19. Juni 2014. Ich frage den Oberbürgermeister: 1. Wie hoch wären danach die Zuweisungen, die die Landeshauptstadt Magdeburg über das FAG in den Haushaltsjahren 2015 und 2016 erhalten würde? 2. Welche Veränderungen würden sich danach 2015 und 2016 im Vergleich zum laufenden Haushaltsjahr absolut und relativ ergeben? Bitte die Antworten zu den Fragen 1 und 2 in Jahresscheiben darstellen, nach Paragrafen im FAG gliedern und tabellarisch zusammenfassen. Zur besseren Lesbarkeit wären bei 65 absoluten Zahlen wünschenswert. rechtsbündige Zahlenangaben mit Tausendertrennzeichen 3. Wie werden die Chancen bewertet, durch eigene Einnahmen die Kürzungen der FAGLandeszuweisungen in den Haushaltsjahren 2015 und 2016 zu kompensieren? 4. Welche Konsequenzen ergeben sich aus den Antworten auf die Fragen 1 – 3 für die Haushaltsjahre 2015 und 2016? Antwort des Oberbürgermeisters Herrn Dr. Trümper: In seinen Ausführungen informiert der Oberbürgermeister Herr Dr. Trümper, derzeit hierzu keine konkreten Aussagen getroffen werden können, da der vor der Sommerpause zur Anhörung übergebene Entwurf keine auf Kommunen bezogene Daten enthält bzw. welche Auswirkungen sich für einzelne Kommunen ergeben. Ihm sei lediglich bekannt, dass sich die Zahlen für die kreisfreien Städte, Landkreise und Gemeinden ändern. Ebenso könne auch keine Aussage getroffen werden, wie sich die Umlegung gestaltet. Herr Dr. Trümper legt dar, dass es eine ganze Reihe von neuen Faktoren gibt, welche bisher nicht im Gesetz enthalten waren und zusätzlich herangezogen werden. Die sich hieraus ergebenden verschiedensten Auswirkungen auf Gemeinden können von ihm jedoch nicht abgeschätzt werden. Er informiert dass es am kommenden Dienstag einen zweiten Entwurf geben soll, welcher von Seiten der SPD-Fraktion bereits grob der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Dieser enthält eine Reduzierung der Kürzungen 2015 um 37 Mio Euro und 2016 um 49 Mio Euro. Im Weiteren geht er auf die immer wieder getroffene Generalaussage ein, dass Gemeinden höhere Steuereinnahmen verzeichnen. Grundlage hierfür ist die Steuerschätzung des Bundes, die auch korrekt im Gesetzesentwurf umgesetzt ist. Allerdings werde die Aussage, dass die Kommunen durch größere Steuereinnahmen die Kürzungen kompensieren, durch die eigenen Zahlen des Finanzministeriums widerlegt, da trotz der höheren Steuereinnahmen der Finanzbedarf der Kommunen steigen würde, und zwar um 26 Mio Euro. Herr Dr. Trümper macht erläuternde Ausführungen zur Berechnung des Finanzbedarfes und verweist auf Sonderfaktoren, wie Hebesatzvergleich, Benchmarkingvergleich, die Reduzierung des Tilgungszuschusses und viele weitere Faktoren. Um konkretere Aussagen treffen zu können, legt der Oberbürgermeister dar, müsse er zunächst den überarbeiteten Kabinettsentwurf abwarten. Ihm gegenüber wurde seitens des Landes die Aussage getroffen, dass die konkreten gemeindebezogenen Zahlen in den nächsten Wochen vorgelegt werden sollen. In seinen weiteren Ausführungen informiert Herr Dr. Trümper, dass die Verwaltung den Haushaltplanentwurf für 2015 fertig gestellt habe und jetzt die Endbearbeitung vornimmt. Insbesondere verweist er auf den zu leistenden enormen Arbeitsaufwand, eine kostenstellenbezogene Umsetzung vorzunehmen und informiert, dass von den Kürzungen nichts im Haushalt eingestellt wurde, da keine konkreten Angaben vorliegen. Der bisher bestehende Fehlbetrag von 29 Mio Euro wurde von ihm im Zusammenwirken mit allen Beigeordneten unter allergrößten Anstrengungen auf Null reduziert. Eine weitere Reduzierung von sieben bis 10 Mio Euro ist jedoch nicht mehr möglich, so dass er dem Stadtrat einen nicht ausgeglichen Haushalt zur Beschlussfassung vorlegen müsste, wenn die Kürzungen in dieser Dimension vorgenommen werden. Der Oberbürgermeister Herr Dr. Trümper versichert, dafür zu kämpfen, dass diese Situation nicht eintritt und bringt sein Unverständnis über die Verfahrensweise des Landes zum Ausdruck. Er legt seine Auffassung dar, dass durch diese Kürzungen die Stadt in den nächsten Jahren in Schwierigkeiten gerät und jahrelang darum gerungen werden muss, wo in der Stadt Kürzungen 66 erfolgen müssen und wie weiter verfahren werden soll. Nach den in den vergangenen Jahren vorgenommenen insgesamt 171 Sparmaßnahmen ist in der Stadt kein Potenzial mehr vorhanden, weitere zweistellige Millionenbeträge einzusparen. Sein Unverständnis hinsichtlich des Kürzungsansatzes des Landes untersetzt der Oberbürgermeister anhand eines Beispiels bezüglich Abschreibungen und Tilgungsraten bzw. zuschüssen. Zur weiteren Verfahrensweise führt der Oberbürgermeister aus, dass nach Vorlage des überarbeiteten Gesetzesentwurfes am Dienstag die öffentliche Diskussion geführt wird. Nach einer zweiten Anhörung müsse der Landtag tätig werden und im Dezember 2014 den entsprechenden Beschluss fassen. Er stellt nochmals klar, dass im Haushaltsplanentwurf der Stadt für 2015 hinsichtlich der Kürzungen keine Veranschlagung enthalten sein wird. Der noch in diesem Entwurf enthaltene Ausgleich wird jedoch im folgenden Jahr nicht mehr zu realisieren sein, ohne dass weitere Sparmaßnahmen vorgenommen werden. Insbesondere verweist er darauf, dem Stadtrat nicht vorschlagen zu wollen, das Theater oder andere Einrichtungen schließen zu lassen. Hier müsse dann von Allen Überlegungen zum weiteren Umgang mit der Situation angestellt werden. Herr Dr. Trümper legt dar, gegen die Verfahrensweise des Landes seinen Einspruch an den entsprechenden Stellen geltend machen zu wollen, schränkt jedoch ein, keine große Hoffnung zu haben, dass dieser wahrgenommen wird. Letztendlich werde es den Beschluss des Landtages geben, so dass in der Stadt Überlegungen angestellt werden müssen, wie mit den Minusbeträgen in den nächsten Jahren eine Stadt gesteuert und Investitionsmaßnahmen realisiert werden können. 9.4. Schriftliche Anfrage (F0141/14) des Stadtrates Meister, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Schulgebäude der Grundschule Fermersleben Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die Grundschule Fermersleben wurde im Jahr 2011 mit der Grundschule Salbke fusioniert. Seit dem steht das denkmalgeschützte Schulgebäude der Grundschule Fermersleben leer. Vor diesem Hintergrund frage ich an: 1. Ist beabsichtigt das Gebäude zu vermarkten? 2. Welche Aktivitäten gab es dahingehend? 3. Gibt es schon Pläne welche Nutzungen dort ab wann, durch wen beabsichtigt sind? Welche Pläne sind dies ggf.? 4. Wurde geprüft, ob Zwischennutzungen (Ateliers, Gewerberäume, private Schulungsräume, Lagerräume etc.) möglich sind. Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Antwort des Beigeordneten für Finanzen und Vermögen Herrn Zimmermann: 67 Der Beigeordnete Herr Zimmermann bestätigt, dass die Vermarktung des Gebäudes am 12. 02. 2014 im Finanz- und Grundstücksausschuss beschlossen wurde und der Verkauf erfolgte. Auf Nachfrage des Stadtrates Meister hinsichtlich der vorgesehenen Nutzung informiert Herr Zimmermann, dass das Gebäude für sozial betreutes Wohnen und sozialtherapeutische Wohngemeinschaften genutzt wird. 9.5. Schriftliche Anfrage (F0153/14) des Stadtrates Wendenkampf, future! – Die junge Alternative Fehlende Zulassung des Flugzeuges Antonow 28 Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, Ihnen ist angezeigt und nachgewiesen worden, dass der Betreiber des Flugplatzes Magdeburg, FMB, Herr Mürke, bei einer Anfrage des Umweltamtes wegen einer Fluglärmbeschwerde mit einem ungültigem Dokument dem Umweltamt eine Falschauskunft gegeben hat. Daher frage ich Sie: 1. Welche Konsequenzen und Handlungsbedarf ergeben sich für Sie, um den unglaublichen Betrugsversuch zu Lasten der Bevölkerung aufzuklären? Aus der Anzeige ist mit höchster Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass mit Wissen des Flugplatzbetreibers FMB, die hier am Flugplatz stationierten 3 AN 28 seit 2008/2009 mit ungültigen bzw. gefälschten Papieren illegal geflogen sind und damit gegen geltendes Luftrecht verstoßen und die öffentliche Sicherheit gefährdet haben. Damit wurde eklatant gegen den Pachtvertrag der FMG mit der FMB verstoßen. 2. Welche Konsequenzen und Handlungsbedarf ergeben sich für die Stadt als 100% Eigentümer des Flugplatzes und der Gewährung der öffentlichen Sicherhalt für die Bevölkerung? Vor dem Hintergrund, dass dies schwerwiegende Straftaten sind: 3. Wie sehen die Konsequenzen bezüglich des Vertragspartners FMB und der Weiteren Zusammenarbeit aus? Antwort des Oberbürgermeisters Herrn Dr. Trümper: Klarstellend führt der Oberbürgermeister Herr Dr. Trümper aus, die Behauptung eines vorliegenden Betrugsversuches weder dementieren noch bestätigen zu können, da ihm der Sachverhalt nicht bekannt sei und er zumal hierfür auch nicht zuständig sei. Aus diesem Grunde könne von ihm keine Aussagen getroffen werden. Er gibt den Hinweis, sich diesbezüglich an die zuständigen Behörden zu wenden. 68 9.6. Schriftliche Anfrage (F0143/14) des Stadtrates Jannack, Fraktion DIE LINKE/Gartenpartei Wohnblock am Westring 34 Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Trümper, durch Berichtserstattung in den Medien wurden die Wohnumstände der Mieter im Gebäude Westring 34 öffentlich. Wie bekannt ist, wurde das damalige Heim zum 31.12.2001 geschlossen, weil u.a. die Sanierungskosten nicht zu rechtfertigen waren. Seit dem hat sich die Qualität des Gebäudes weiter zum Negativen entwickelt. Auf Grund des Zustands des Gebäudes ergeben sich folgende Fragen an Sie: 1. Seit wann ist der Landeshauptstadt Magdeburg der Zustand des Wohnblocks am Westring 34 bekannt? 2. Warum ist der Zustand trotz der Lage an einer Hauptstraße und neben einer Schule nicht vorher aufgefallen? 3. Welche gesundheitlichen Gefahren gehen vom Müll vor dem Gebäude und vom baulichen Zustand des Gebäudes für die Bewohner und für die Allgemeinheit aus? 4. Welche Ämter sind mit dem Zustand des Gebäudes befasst und was wurde von diesen Ämtern unternommen? 5. Welche Hilfen wurden den Bewohnerinnen und Bewohnern nach Bekannt werden ihrer Wohnumstände durch das Sozial- und Wohnungsamt sowie weiteren Behörden angeboten? 6. Warum ist bei der Beantragung von Sozialleistungen durch die Mieter den entsprechenden Ämtern nicht aufgefallen, dass kein Strom und Wasser gezahlt wird? Welche Hilfs- und Beratungsangebote gibt es in solchen Fällen? 7. Wann wurde welches Amt der Landeshauptstadt Magdeburg gegenüber den Mietern von sich aus aufklärend und beratend tätig, um die Unterkunftssituation der Mieter zu verbessern? Was waren die Ergebnisse? 8. Sind der Landeshauptstadt Magdeburg weitere Fälle bekannt, in denen Mieter in ähnlichen Verhältnissen wohnen müssen? 9. Wie kam die Landeshauptstadt Magdeburg im Gegensatz zum Jahr 2001 zur Auffassung, dass der Kauf und die Sanierung des Gebäudes gerechtfertigt sind? Antwort des Oberbürgermeisters Herrn Dr. Trümper: Der Oberbürgermeister Herr Dr. Trümper informiert, dass die konkrete Beantwortung der Fragestellungen durch den Beigeordneten für Soziales, Jugend und Gesundheit Herrn Brüning vorgenommen wird. Klarstellend zur Problematik legt der Oberbürgermeister dar, dass zur Thematik der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerber/Innen eine Drucksache durch den Beigeordneten Herrn Brüning vorbereitet wurde mit der Intention, dass das Problem gelöst werden muss, wie die monatlich steigende Anzahl von Asylbewerber/Innen untergebracht werden kann. Hier wurde u.a. vorgeschlagen, das sich in Privateigentum befindliche Gebäude am Westring anzumieten. Nachlesbar ist in dieser Drucksache die Bedingung für die Anmietung, nämlich dass das Gebäude unbewohnt und saniert sowie die Außenanlage hergerichtet ist. 69 Eingehend auf eine diesbezügliche Presseveröffentlichung versichert er, dass es nicht Absicht der Verwaltung war, Asylbewerber/Innen bei dem derzeitigen Zustand in diesem Gebäude unterzubringen. Er legt weiterhin dar, dass erst nach und nach bekannt wurde, unter welchen Bedingungen dort aktuell Leute wohnen. Allerdings sei denjenigen, die mit der Angelegenheit befasst waren, der Zustand bekannt gewesen. Bezug nehmend auf in der Presseveröffentlichung gemachte Aussagen eines Mieters informiert der Oberbürgermeister über das Ergebnis einer Recherche, dass diese Person nach Aussage des Vermieters hier als Mieter gar nicht bekannt ist und auch kein Mietvertrag vorliegt. Hinsichtlich gewährter Unterkunftskosten werde eine entsprechende Prüfung vorgenommen. Im Weiteren schildert der Oberbürgermeister anhand eines anonymen Beispiels die Tätigkeit des Jobcenters für Mieter hinsichtlich der Kosten für Unterkunft und Heizung und verweist darauf, dass dem Jobcenter die Situation zwar bekannt war, es aber keine rechtliche Handhabe gibt, eine Wohnungsräumung zu veranlassen, wenn weder Strom, noch Wasser oder Heizung anliegt. Der Oberbürgermeister legt dar, dass auch seitens des Gesundheitsamtes Kontrollen durchgeführt wurden. Aber auch Gesundheitsgründe bieten keine rechtliche Handhabe für eine Wohnungsräumung. Insbesondere merkt er an, dass die unterbreiteten Hilfsangebote abgelehnt wurden. Herr Dr. Trümper äußert die Bitte, nicht mehr den Vorwurf zu erheben, dass sich niemand gekümmert habe und somit die Situation der Stadt angelastet wird. Als positiv hebt der Oberbürgermeister Herr Dr. Trümper hervor, dass der vorherrschende Zustand in diesem Gebäude jetzt beendet und demnächst das Gebäude nicht mehr bewohnt sein wird. Nach erfolgter Sanierung besteht dann die Möglichkeit, Familien von Asylbewerbern aus den derzeitigen Krisengebieten, die in den nächsten Wochen dringend untergebracht werden müssen, vernünftig sanierten Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Zudem erfolgt durch die Sanierung des Gebäudes auch eine Aufwertung des Stadtteiles. Er bittet darum, sich nicht nur auf Presseveröffentlichungen zu beziehen, sondern auch an anderer Stelle über die tatsächliche Situation zu informieren. Abschließend geht der Oberbürgermeister kritisch auf das Agieren eines Fernsehteams des MDR bzgl. eines Interviews mit ihm ein und macht hierzu klarstellende Ausführungen. Er versichert nochmals, dass die Problematik jetzt Schritt für Schritt gelöst wird. Die ausführliche Antwort erfolgt schriftlich durch die Verwaltung. 9.7. Schriftliche Anfrage (F0152/14) des Stadtrates Gedlich, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Radwege in Magdeburg Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die große Mehrheit der Radfahrer in Magdeburg nutzt am liebsten den Radweg statt die Straße. Auch nach der geänderten Rechtsprechung zur Radwegenutzungspflicht fühlen sich die meisten Radfahrer auf den sogenannten Nebenanlagen offenbar sicherer als zwischen den Autos auf der Fahrbahn. Grundlage für die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht ist ein Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2010 (Entscheidung vom 18.11.2010, BVerwG 3 C 42.09). Die obersten Verwaltungsrichter hatten verfügt, dass Kommunen die Radfahrer nur noch an besonders gefährlichen Stellen zum Fahren auf dem Radweg zwingen können. 70 Bereits seit dem 1. September 1997 sah die StVO das Radfahren auf der Fahrbahn als Regelfall vor und ließ es nur ausnahmsweise zu, Radwege mit dem blauen Radwegeschild als benutzungspflichtig zu kennzeichnen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte sich eingehend mit dieser Rechtslage auseinandergesetzt und die StVO mit dem Urteil 2010 korrekt und konsequent ausgelegt. Danach haben Radfahrer in der Regel den Radweg zu benutzen, wenn dieser durch ein blaues Schild entsprechend gekennzeichnet ist. Aber es gibt Ausnahmen: So dürfen die Radfahrer die Benutzungspflicht durchaus ignorieren, wenn beispielsweise der Radweg objektiv unbenutzbar ist, sei es durch Verunreinigungen oder wegen erheblicher Schäden. Wir fragen daher an: 1. Wie viele Kilometer Radweg existieren in Magdeburg, die a. der Radwegbenutzungspflicht unterliegen b. nicht der Radwegbenutzungspflicht unterliegen? 2. In welchen Stadtgebieten gibt es die meisten Radwege mit einer Benutzungspflicht und was sind die hauptsächlichen Gründe dafür? Antwort des Beigeordneten für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr Herrn Dr. Scheidemann: Der Beigeordnete Herr Dr. Scheidemann kündigt an, eine schriftliche Beantwortung der Fragen vorzunehmen. Eingehend auf das in der Anfrage benannte Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts verweist Herr Dr. Scheidemann auf die Stellungnahme der Verwaltung S0285/11 in der sich die Verwaltung mit diesem Urteil klar auseinandergesetzt hat. Kernaussage des Urteils ist, dass Einzelfallentscheidungen über den Gefährdungsmaßstab zu treffen sind. Dementsprechend verfährt auch die Verwaltung. In der AG Radverkehr im April 2012 wurde gemeinsam vereinbart, wie das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes umgesetzt wird. Er kündigt an, auch hierüber schriftlich zu informieren. Die ausführliche Antwort erfolgt schriftlich durch die Verwaltung. Zu den noch vorliegenden Anfragen F0142/14, F0144/14, F0145/14, F0146/14, F0147/14, F0148/14, F0149/14 und F0151/14 erfolgt die Beantwortung schriftlich durch die Verwaltung. 10. Eilentscheidungen des Oberbürgermeisters gemäß § 65 Abs. 4 KVG LSA 10.1. Eilentscheidung gemäß § 65 Abs. 4 Kommunalverfassungsgesetz - KVG LSA Die vorliegende Information I0219/14 wird zur Kenntnis genommen. I0219/14 71 11. Informationsvorlagen Die unter TOP 11.1 – 11. 14 vorliegenden Informationen werden zur Kenntnis genommen. 11.1. Prüfung eines Schulneubaus im B-Planbereich Breiter Weg Südabschnitt/Danzstraße I0189/14 Der Vorsitzende der Fraktion LINKE/Gartenpartei Stadtrat Theile zieht den Redebedarf zur vorliegenden Information I0189/14 in Erwartung der Antwort des Oberbürgermeisters zur Anfrage F0148/14 zurück. Der Oberbürgermeister Herr Dr. Trümper merkt an, dass die Prüfung zu keinem Ergebnis führen wird und bezeichnet die Forderung als unrealistisch. 11.3. Fairtrade Stadt Magdeburg (Beschluss Nr. 1556-56(V)12) I0179/14 Stadtrat Assmann, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, begrüßt, dass Magdeburg als erste Stadt in Sachsen-Anhalt als „Fairtrade-Stadt“ ausgezeichnet wurde. Er fragt nach, wie die Stadt weiter mit dem Titel verfahren will und welche Maßnahmen geplant sind, mit dem Titel in der Öffentlichkeit zu werben. Der Beigeordnete für Kommunales, Umwelt und Allgemeine Verwaltung Herr Platz lädt Stadtrat Assmann, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, zur nächsten Sitzung der Steuerungsgruppe ein. 11.8. Zwischeninformation zur "Aktualisierung des Betriebs- und Havariekonzeptes für den Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) Magdeburg" I0182/14 Stadtrat Assmann, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, verweist in seinen Ausführungen auf die 100%ige Steigerung im Fernbusbereich und kann die Haltung der Verwaltung in dieser Frage nicht nachvollziehen. 72 11.11. Prioritätenliste Fuß- und Radwegsanierung I0197/14 Stadtrat Kraatz, Fraktion CDU/FDP/BfM, fragt noch, ob die Einteilung auf der Prioritätenliste Fuß- und Radwegsanierung als fest anzusehen ist oder ob diese noch veränderbar ist. Der Beigeordnete für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr Herr Dr. Scheidemann informiert, dass im Bauausschuss sehr dezidiert ausgeführt wurde, dass die Prioritätenliste nicht nach Investitionsgrößen, sondern tatsächlich nach den Gefährdungen aufgestellt wurde. Er stellt fest, dass die Infrastruktur sich schon in teilweise problematischem Zustand befindet. Stadträtin Steinmetz, SPD-Stadtratsfraktion, fragt nach, nach welchen Kriterien die Prioritätenliste aufgestellt wurde. Sie stellt weiterhin fest, dass nicht alle Stadtteile in der Liste enthalten sind und bezeichnet das vorliegende Konzept als unverständlich. Der Beigeordnete für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr Herr Dr. Scheidemann informiert, dass die einzelnen Baubezirke durch die zuständigen Mitarbeiter regelmäßig abgefahren werden und so eine turnusmäßige Bestandsaufnahme erfolgt. Nach Auswertung der Daten und Feststellung des höchsten Gefährdungsgrad in der Verkehrssicherungspflicht erfolgt die Aufstellung der Prioritätenliste. Die Niederschrift erhält ihre endgültige Fassung mit Bestätigung in der darauffolgenden Sitzung. Andreas Schumann Vorsitzender des Stadtrates Silke Luther Protokollantin Anlage 1 – Persönliche Erklärung des Stadtrates Buller, AfD Anlage 2 – namentliche Abstimmung zum TOP 7.1 – A0002/14 Anlage 3 – Persönliche Erklärung des Stadtrates Wendenkampf, future! – Die junge Alternative zum TOP 7.20 – A0138/14 73 Anwesend: Vorsitzende/r Schumann, Andreas Mitglieder des Gremiums Wübbenhorst, Beate Boeck, Hugo Assmann, Tom Bischoff, Norbert Boeck, Helga Boxhorn, Matthias Buller, Rainer Canehl, Jürgen Fischer, Jürgen Dipl.Ing (FH) Gedlich, Timo Grube, Falko Dr. Guderjahn, Marcel Häusler, Gerhard Hausmann, Christian Herbst, Sören Ulrich Heynemann, Bernd Hitzeroth, Denny Hitzeroth, Jens Hoffmann, Michael Hofmann, Andrea Jannack, Dennis Keune, Kornelia Köpp, Karsten Kraatz, Daniel Kräuter, Günther Kutschmann, Klaus Dr. Lischka, Burkhard Loskant, Mandy Meister, Olaf Meyer, Steffi Nowotny, Andrea Reppin, Bernd Rösler, Jens Rupsch, Manuel Salzborn, Hubert Scheunchen, Chris Schindehütte, Gunter Schulz, Jenny Schumann, Carola Schuster, Frank Schuster, Hans-Jörg Schwenke, Wigbert Steinmetz, Birgit Theile, Frank Tietge, Lothar Trümper, Lutz Dr. Wendenkampf, Oliver A. Dipl. Biologe Westphal, Alfred Zander, Roland Zimmer, Monika 74 Geschäftsführung Luther, Silke Abwesend Brestrich, Thomas Hempel, René Mewes, Hans-Joachim Müller, Oliver Stern, Reinhard Tybora, Jacqueline